Ein überfluteter Keller und die Elementarschadenversicherung fehlt. Das ist dem Makler bei der Umdeckung in die neue Hausratpolice aber nicht aufgefallen. Er muss haften. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 28.01.2016 um 12:02
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Makler sein ist ein anspruchsvoller Beruf mit viel Verantwortung. Schließlich geht es dabei um existenzielle Risiken für die Kunden. Daher ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) Pflicht – sie greift, wenn Makler in die Haftung geraten. 14 Beispiele, wann die Haftungsfalle zuschlägt, hat die Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen nun zusammengestellt.

Drittes Beispiel: Falsche Angaben. Eine Mitarbeiterin eines Maklerbüros erteilt einer Kundin die Auskunft, dass sie für die Unterbringung in einem Ein-Bett-Zimmer versichert ist. Das ist aber falsch. Nur ein Mehr-Bett-Zimmer ist abgedeckt. Die Kostendifferenz für den dreiwöchigen Klinikaufenthalt kommt aus dem Portemonnaie des Maklers.

Immer wieder passieren Maklern auch Fehler bei der Umdeckung von Verträgen. Ein Makler findet eine günstigere Hausratversicherung für seine Kundin. Das Problem: Diese beinhaltet keine Elementarschadenversicherung. Das fällt aber erst nach einem schweren Unwetter auf, bei dem Grundstück und Keller der Dame überschwemmt werden und dort gelagerte Gegenstände kaputt gehen. Der Makler muss den Schaden zum Neupreis, entsprechend den Bedingungen der neuen Versicherung bei Einschuss des Elementarschaden-Risikos, erstatten.

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