Die Zentrale der Ergo in Düsseldorf. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 07.03.2016 um 08:46
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Ein Versicherungsvertreter aus Limbach soll Schäden reguliert haben, die gar nicht vorgefallen sind. Das Verfahren ins Rollen brachte eine Nachbarin, die sich über einen Brief der Ergo wunderte.

Der 47-jährige Versicherungsvertreter leitete eine Generalvertretung der Ergo in Limbach-Oberfrohna. Er soll in mindestens fünf Fällen Schäden reguliert haben, die es gar nicht gab, berichtet die Zeitung Freie Presse.

Aufgeflogen ist er durch seine damalige Nachbarin, die den Mann angezeigt hat. Sie hatte sich über einen Brief der Ergo gewundert. Denn der Versicherer wollte ihren Versicherungsbeitrag wegen zahlreicher Schadensfälle nach oben anpassen. Die Nachbarin und der Vertreter waren befreundet, als sie sich nach einer Scheidung das Haus nicht mehr leisten konnte, kaufte der 47-Jährige es. Sie durfte zur Miete bleiben.

Schäden, die schon ein anderer Versicherer reguliert hatte

Vor dem Kauf ließ der Vertreter aber Reparaturen durchführen für Schäden, die gar nicht vorgefallen waren: Rollos, die angeblich durch Kerzen verbrannten. Wasserschäden am Laminat, die schon vor Jahren von einer anderen Versicherung beglichen worden waren. Auch ein Auto-Schaden in Höhe von rund 1.500 Euro regulierte der 47-Jährige über seine Ergo-Vertretung.

Der Versicherer schließlich schickte Prüfer los, wollte dem Ganzen auf den Grund gehen. Nach Stichproben und Prüfung forderte die Ergo 17.000 Euro zurück. Ansonsten würde man alle 96 Schadensfälle, die er selbst reguliert hatte, auf Wahrheitsgehalt abklopfen. Er unterschrieb, wurde gefeuert.

Racheakt fürs gekaufte Haus?

Vor Gericht wehrte sich der Mann gegen die Vorwürfe. Die Schadensregulierung habe im Verantwortungsbereich seiner Frau gelegen, die in der Agentur mitarbeitete. Außerdem vermutete der 47-Jährige hinter den Aussagen der Nachbarin einen Racheakt von ihr und einem Bekannten, der ihr Haus auch gern gekauft hätte.

Der Angeklagte kam letztendlich mit einem blauen Auge davon. Der Richter stellte das Verfahren gegen Zahlung von 3.000 Euro an den Elternverein krebskranker Kinder vorläufig ein.

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