Bundesweiter Flickenteppich: die Zuständigkeit für 34f-Vermittler unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. © DAS INVESTMENT
  • Von Redaktion
  • 31.08.2015 um 17:13
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Erstmals mussten Finanzanlagenvermittler Prüfberichte einreichen. Noch läuft längst nicht alles glatt, wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und der DIHK berichten.

Kostenfaktor Prüfung

Es scheinen sich aber regionale Unterschiede abzuzeichnen. „Die kritischen Rückfragen kommen eher von den IHKs als von den Gemeindebehörden“, ist der Eindruck von GPC-Tax-Vorstand Ziska. Die Kammern hatten bei der Entwicklung des IDW-Prüfstandards für einen noch höheren Standard plädiert. Fragt man die großen Pools, erhält man „Alles-im-Lot“-Statusmeldungen. Netfonds, Jung, DMS & Cie und Fonds Finanz etwa arbeiten mit Wirtschaftsprüfern von BDO zusammen. Die Pools bieten den Service vergleichsweise kostengünstig an. „Die Kosten hängen vom Umsatzvolumen ab und davon, auf welchem Weg die Unterlagen eingereicht werden“, sagt Tim Bröning, Mitglied der Geschäftsleitung bei Fonds Finanz.

Um den Aufwand einzugrenzen, werden den Maklern daher vollelektronische Tools ans Herz gelegt. BCA nennt 450 Euro als Untergrenze, Jung, DMS & Cie spricht von einer Spanne zwischen 350 und 750 Euro (jeweils plus Umsatzsteuer). Die gröbsten Fehler betreffen sogenannte reine Vermittlungen: „Oft fragt der Kunde eben nicht nach einem bestimmten Fonds, sondern er will Beratung. Das darf nicht als Vermittlung, sondern muss als Beratung mit den zugehörigen umfangreichen Pflichten deklariert werden. Auch die Offenlegung der Zuwendungen wird häufig unterschlagen, da sträuben sich dem Prüfer natürlich die Haare“, erzählt Steuerberater Schmidt aus der Praxis.

Fehler und Versäumnisse

Der DIHK bestätigt, dass Aufbau und Umfang des Prüfberichts in der Praxiszeitweise Probleme bereitet haben. „Es wurden etwa Art, Anzahl und Umfang der Geschäfte nicht oder nur unvollständig angegeben. Bei Systemprüfungsberichten fehlten häufig die Ausschließlichkeitserklärungen des Vermittlers oder der Vertriebsgesellschaften“, so Mona Moraht. Vom Prüfer festgestellte Pflichtverstöße bei den Vermittlern gab es indes laut DIHK „nur ganz vereinzelt“.

Die DIHK-Fachfrau hält den IDW-Prüfstandard aber für ausreichend. Zudem gibt es zugehörige Verwaltungsvorschriften und IHK-Merkblätter. „Durch die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen sowie die zahlreichen Gespräche mit Gewerbetreibenden, aber auch durch den ständigen Austausch der IHKs untereinander, den Austausch mit dem Bundeswirtschaftsministerium und mit der Bafin sind wir sehr zuversichtlich, dass sich das Verfahren im Hinblick auf die Prüfungsberichte zunehmend einspielen wird“, so Moraht. Noch kommen nachlässige Vermittler mit Verwarnungen davon. Kommendes Jahr dürften Zwangs- und Bußgelder an der Tagesordnung sein. Kurz: Wer heute nicht aufpasst, hat dann selber Schuld. In schweren Fällen kann die Vermittlungserlaubnis entzogen werden.

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