Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär in Bundesfinanzministerium (Mitte) auf dem 12. AfW-Hauptstadtgipfel mit den AfW-Vorständen Carsten Brückner (links) und Frank Rottenbacher (rechts) © Oliver Lepold
  • Von Redaktion
  • 06.11.2015 um 13:15
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News aus der Regulierungszentrale der Politik: Beim AfW-Hauptstadtgipfel gab es einen weitreichenden Überblick über die wichtigsten laufenden Regulierungsvorhaben. Ein Nachschlag zum LVRG ist demnach nicht vor 2018 zu erwarten.

Michael Meister ist Parlamentarischer Staatssekretär in Bundesfinanzministerium und einer von fünf mit der Finanzmarktregulierung befassten Politikern, die rund 40 Fördermitgliedern des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung in Berlin Rede und Antwort standen.

Zur anstehenden Umsetzung von Mifid II verwies Meister auf den brandneuen 260 Seiten starken Referentenentwurf eines Finanzmarktnovellierungsgesetzes, das derzeit den Interessenvertretern der Branche wie dem AfW zur Kommentierung vorliegt. Bis Mitte November 2015 läuft die Anhörung, dann werden die Branchenstimmen eingesammelt, ausgewertet und der Entwurf zügig zu einer Kabinettsvorlage weiterentwickelt. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum Sommer 2016 abgewickelt werden.

Eins-zu-Eins-Umsetzung der EU-Vorgaben

Meister betonte, dass die Politik vom Bild des mündigen Verbrauchers ausgehe und der Notwendigkeit einer Beratung ohne Interessenkonflikte hohe Bedeutung zumesse. „Mit dem neuen Gesetz überarbeiten wir die Vorgaben der Anlageberatung und passen diese den EU-Regelungen an. Dabei versuchen wir an bewährten nationalen Regelungen festhalten, insbesondere bei den Themen Information und Aufsichtslücken“, so Meister.

Dort wo EU-Richtlinien und -Verordnungen Regulierungslücken lassen – etwa beim neuen Produktinformationsblatt –, sollen bestehende nationale Reglungen weitergelten, ohne dass es zu doppelten Regulierungen kommt.

Provisionsgestützte Beratung gleichberechtigt

Die Dualität zwischen Honorarberatung und provisionsgestützter Beratung solle indes unbedingt erhalten bleiben. Durch die erfolgte Regulierung über das Honoraranlageberatungsgesetz habe man das Ziel im Koalitionsvertrag, die Honorarberatung weiterzuentwickeln, umgesetzt. „Wenn man sich die Zahl der Honorarberater anschaut, sind unsere Erwartungen nicht erfüllt worden“, bekannte Meister, der das Potenzial für eine Zunahme der Honorarberatung noch lange nicht ausgeschöpft sieht.

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