- Von Hannah Dudeck
- 28.05.2020 um 10:41
Am gestrigen Mittwoch diskutierte der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages über den geplanten Aufsichtswechsel von Finanzanlagenvermittlern (34f GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater (34h GewO). Ab 2021 soll diese Aufgabe laut dem Gesetzentwurf aus dem SPD-geführten Finanzministerium die Finanzaufsicht Bafin übernehmen. Vor Ort war für den Bundesverband Finanzdienstleistung AfW der geschäftsführende Vorstand Norman Wirth. An der Anhörung nahmen zudem Vertreter der Bafin, des Deutschen Industrie- und Handelskammertags, des Bundesverbands Verbraucherzentrale, des Votum Verbands sowie aus der Wissenschaft teil.
Wie der AfW nach der Anhörung mitteilte, habe Wirth erneut auf „die erhebliche zusätzliche Kostenbelastung“ hingewiesen, die mit dem geplanten Gesetz auf die Vermittler zukommen würde. Aus Umfragen gehe hervor, dass mehr als die Hälfte der Vermittler ihre Tätigkeit als unabhängige Dienstleister im Finanzanlagenbereich einstellen müssten.
AfW macht mobil gegen Bafin-Aufsicht für 34f-Vermittler
Bundeskabinett billigt Bafin-Aufsicht für Finanzvermittler
CDU/CSU, FDP und AfD kritisierten laut dem Verband das Gesetzesvorhaben, insbesondere wegen der fehlenden Notwendigkeit und des Kostenaspektes. Wie der AfW betont, habe sich herausgestellt, dass es mit der jetzigen Aufsicht keine Probleme gebe. Im Gegenteil: Die vom Votum-Verband eingerichtete Schlichtungsstelle verzeichnete für das Jahr 2019 nur eine, letztlich unbegründete, Beschwerde gegen einen Vermittler, heißt es.
„Seitens der Bafin wurde durch die Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele geäußert, dass die Bafin von einem Rückgang der Zulassungen bei den Finanzanlagevermittlern um 50 Prozent ausgeht“, so Wirth nach der Anhörung. Die Bundesregierung gehe weiterhin von 37.000 zu beaufsichtigenden Vermittlern aus, auf die sich die entstehenden Kosten verteilen sollen. „Das wäre nun hinfällig und hier wurde wohl auch möglicherweise wissentlich mit falschen Zahlen agiert“, sagt Wirth.
Ein Kompromiss zwischen den Koalitionspartnern sei weiterhin nicht in Sicht, so die Einschätzung des Verbandsvorstands. Bereits im Vorfeld hatte der AfW seine Mitglieder aufgefordert, sich an ihre Bundestagsabgeordneten zu wenden, um das Gesetz noch zu stoppen (wir berichteten).
Institut für Finanzdienstleistungen fordert „bessere Überwachung von Missständen“
Das Institut für Finanzdienstleistungen (IFF) dagegen sprach sich dagegen angesichts der Anhörung erneut für die geplante Bafin-Aufsicht aus. „Derzeit werden Missstände, die aus Falschberatungen herrühren, nur unzureichend überwacht“, sagt Justiziarin Helena Klinger. So würden dem Bund keine Informationen zu Schadensfällen und Schadensvolumina vorliegen, die durch Finanzanlagenvermittler verursacht wurden. „Eine qualitativ hochwertige Verbraucherberatung erfordert aber, dass Fehlentwicklungen auf dem Markt möglichst frühzeitig erkannt werden, um gegenzusteuern“, so Klinger.
Der Aufsicht durch die Bafin unterliegen das Versicherungswesen, das Kreditwesen und der Wertpapierhandel. Es sollte keinen Unterschied machen, ob die Finanzanlage durch eine Bank, einen Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater verkauft wurde, so das Argument der Befürworter. Dieser Prämisse werde der Gesetzesentwurf für das materielle Recht und etwaige Haftungsfälle aber noch nicht ausreichend gerecht. „Um ein hohes Niveau und einen einheitlichen Anlegerschutz zu gewährleisten, besteht hier Nachbesserungsbedarf“, heißt es vom IFF. Auch könnten in dem Zuge der Gesetzesinitiative Versicherungsvermittler und -berater ebenso einer Aufsicht durch die Bafin unterstellt werden, schlägt das Institut vor.
Hubert Kehmer
Vor 4 JahrenOhne jeden Kommentar, da ich mit gesundem Menschenverstand denke…..
Ob dies aus in Berlin so ist?!?
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kommentierenHubert Kehmer
Vor 4 JahrenOhne jeden Kommentar, da ich mit gesundem Menschenverstand denke…..
Ob dies aus in Berlin so ist?!?