Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. © AfW Bundesverband Finanzdienstleistung
  • Von Redaktion
  • 05.02.2021 um 14:05
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:10 Min

Ein inoffizieller Referentenentwurf des SPD-geführten Finanzministeriums sorgt für mächtig Wirbel. Denn das geplante „Gesetz zur Deckelung von Abschlussprovisionen in der Restschuldversicherung“ hätte offenbar weitreichende Folgen für alle Versicherungsvermittler. Norman Wirth vom AfW Bundesverband Finanzdienstleistung nimmt dazu in einem Gastkommentar Stellung.

Es handelt sich bisher nicht um einen offiziell veröffentlichten Referentenentwurf zum „Gesetz zur Deckelung von Abschlussprovisionen in der Restschuldversicherung“ (Pfefferminzia berichtete). Eine Verbändeanhörung findet hierzu bisher nicht statt. Noch bleibt also die Hoffnung auf ein Umdenken im SPD-geführten Finanzministerium.

Das zielt weniger auf die Tatsache ab, dass regulatorisch bei den Provisionen für Kreditrestschuldversicherungen eingegriffen werden soll. Da enthalten wir uns vorerst einer Wertung. Aber: Mit dem nun geplanten Gesetz würde erneut der Versuch seitens der SPD gestartet werden, rechtswidrig in die verfassungsrechtlich garantierte Berufsfreiheit und die Privatautonomie bei der Vergütungsgestaltung einzugreifen.

In dem Gesetz geht es eben nicht nur um eine Deckelung der Provisionen bei Kreditrestschuldversicherungen, sondern um den verzweifelten Versuch der SPD, ihr wirres Ziel eines allgemeinen Provisionsdeckels doch noch durchzusetzen. Und das in einer Zeit, in der seitens der Politik gigantische Corona-Unterstützungsprogramme auch für den Mittelstand initiiert werden. Die SPD würde sich absolut unglaubwürdig machen, wenn sie andererseits mit einem solchen Gesetzesentwurf das so schon nicht üppige Einkommen eines ganzen Berufsstandes mal eben reduzieren will.

„Weiter in Richtung völligem Akzeptanzverlust“

Letztlich soll hier sogar rückwirkend in Provisionsgestaltungen bei den Bestandsprovisionen eingegriffen werden, was auch formal juristisch betrachtet unerträglich ist. Es sollen nach dem vorliegenden Entwurf privatautonom vereinbarte Vergütungsverträge einer ganzen Branche staatlicherseits für unwirksam erklärt werden. Ein absoluter Dammbruch – und jede Branche muss sich fragen, ob sie als nächstes dran ist.

Die SPD scheint schon im Wahlkampfmodus angekommen und würde mit einem solchen Gesetzesentwurf – sollte er offiziell werden – weiter in Richtung völligem Akzeptanzverlust bei Gewerbe und Mittelstand steuern. Es bleibt die Hoffnung auf Einsicht bei den Genossen und klare Kante beim Koalitionspartner CDU/CSU.

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