- Von Achim Nixdorf
- 25.10.2023 um 13:13
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat erfolgreich gegen zwei Versicherungsvermittler geklagt, wobei einer der beiden auch als Finanzanlagenvermittler agiert: Sie dürfen sich nicht mehr als unabhängig bezeichnen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, könnten aber weitreichende Folgen haben.
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„Wer Provisionen kassiert, agiert nie ganz unabhängig. Für Verbraucherinnen und Verbraucher muss aber klar sein, ob sie es mit einer tatsächlich unabhängigen Honorarberatung oder mit einer provisionsabhängigen Vermittlung zu tun haben. Bisher ist das häufig schwer erkennbar,” sagt David Bode, Rechtsreferent im vzbv.
Gerichte bestätigen Auffassung des vzbv
Der vzbv hatte in einem Fall gegen eine Finanzberatung geklagt, die online mit „unabhängiger Beratung“ warb. Das ist nach Ansicht des Landgerichts Bremen nicht zulässig. Ein Finanzanlagenberater könne im Gegensatz zum Honorarberater keine unabhängige Beratung anbieten, auch wenn er in Einzelfällen anstatt oder neben einer Provision ein Honorar erhalte, so das Gericht (Az: 9 O 1081/22)
In einem zweiten Fall hatte eine Firma Versicherungsberatungen ohne Vermittlung angeboten, jedoch keine Zulassung als Versicherungsberater gehabt. Das sei unzulässig, entschied das Landgericht Köln. Die Gewerbeformen des Honorarberaters und des Vermittlers seien per Gesetz scharf voneinander getrennt, das gleichzeitige Betreiben ausdrücklich verboten (Az: 33 O 15/23).
Die beiden Gerichtsentscheidungen sind nach Auffassung des vzbv richtungsweisend und würden Verbrauchern dabei helfen zu erkennen, ob sie es mit unabhängiger Beratung zu tun hätten oder mit einer Vermittlung bei der auch Provisionen fließen könnten.
Strengere Regeln für die Bezeichnung „unabhängig“
Damit solche Fälle künftig vermieden werden, fordert der vzbv eine gesetzliche Klarstellung im Wertpapier- und Versicherungsvertrieb, welche Vermittler sich als unabhängig bezeichnen dürfen. Es brauche einen Bezeichnungsschutz – auch bei werblichen Aussagen der Vermittler.
Die geplanten Änderungen der europäischen Vorschriften bei der Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy) böten einen guten Anknüpfungspunkt für mehr Verbraucherschutz, gingen aber noch nicht weit genug.
„Die EU muss mit der Retail Invest Strategy dafür sorgen, dass Versicherungsvermittler in Deutschland nicht irreführend mit dem Wort ,unabhängig‘ werben können. Bei einer unabhängigen Beratung darf grundsätzlichkein Geld vom Produktgeber zum Berater fließen“, so Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.
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