- Von Redaktion
- 15.01.2016 um 11:29
Die griechische Versicherungsaufsicht hat mit Verfügung vom 14. Dezember 2015 dem griechischen Versicherer International Life untersagt, Neugeschäft zu zeichnen. Das Verbot bezieht sich auch auf das Neugeschäft für Lebensversicherungen in Deutschland.
Aufgrund des sogenannten Sitzlandprinzips obliegt die Finanzaufsicht über den Versicherer nicht der Bafin, sondern der griechischen Versicherungsaufsicht Bank of Greece. Die Bafin steht aber in engem Kontakt mit der griechischen Aufsicht und wird die deutschen Kunden auf ihrer Internetseite über die weitere Entwicklung informieren.
Verbraucher können sich mit Fragen unmittelbar an die griechische Aufsicht wenden. Auch die Bafin steht als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie kann die Fragen jedoch nur aufnehmen und an die griechische Aufsicht weiterleiten.
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