- Von Juliana Demski
- 25.03.2019 um 17:07
Was ist geschehen?
Der Deutsche Maklerverbund (DEMV) spricht in seiner Werbung von Nachteilen für Makler, die Maklerpools angeschlossen sind. Die Behauptung unter anderem: Im Insolvenzfall könnten die Pools die Rechte an den Kundenbeständen der Makler übernehmen. Der Maklerpool Blau Direkt will das so nicht stehen lassen und zieht vor Gericht – mit Erfolg.
Bei diesen Versprechen sollten Makler kritisch nachhaken
Viele Makler überschätzen den Wert ihrer Bestände deutlich
Warnen Makler zu Unrecht vor Knip, Friendsurance & Co.?
Das Urteil
Nach einem langen Weg samt Versäumnisurteil, Verfügungsurteil und der Rückweisung einer Berufung verkündete das Landgericht Lübeck nun ein Urteil zugunsten des Maklerpools. Der DEMV darf danach nicht mehr behaupten, dass …
… im Fall der Insolvenz eines Maklerpools sämtliche Bestandsdaten per Maklervertrag zeitaufwändig übertragen werden,
… die Rechte am Kundenstamm beim Maklerpool liegen und das im Falle einer Insolvenz des Maklerpools der Bestand ohne Zustimmung des Maklers durch den Insolvenzverwalter veräußert werden könne und
… ein Makler bei einem Maklerpool keine Außenwirkung habe, da in den Policen der Name des Pools stehe.
Oliver Pradetto, Geschäftsführer von Blau Direkt, zeigt sich nach dem Urteil zufrieden: „Seit nun mehr 19 Jahren muss ich mir den Käse anhören, dass angeblich alles weg sei, wenn ein Pool insolvent gehe, dass nur Direktvereinbarungen die Unabhängigkeit des Maklers sicherten oder der Pool sich den Bestand aneignet.“ Und weiter: „Das Gericht war in dieser Beziehung deutlich. Die Sicherheit von Maklerpools darf nicht willkürlich infrage gestellt werden.“
Der DEMV indes betont, dass es bei dem Urteil vor allem um wettbewerbsrechtliche Gesichtspunkte ging: „In dem Urteil geht es rein darum festzustellen, ob die von uns getätigten werblichen Aussagen durch uns bewiesen werden konnten“, so Karsten Allesch, Geschäftsführer beim Deutschen Maklerverbund. „Blau Direkt ist einer der wenigen Pools, die erhebliche Anstrengungen unternehmen, um beispielsweise die Bestandssicherheit des Maklers im Insolvenzfall des Pools zu gewährleisten“, so Allesch weiter. „Ob im Insolvenzfall Gerichte die Abtretung der Bestände an den Makler anerkennen, war nicht Gegenstand des Wettbewerbsverfahrens. Fakt ist, dass es je nach rechtlicher Ausgestaltung eines Maklerpools, erhebliche Rechtsunsicherheiten gibt. Diese werden wir künftig differenzierter offenlegen.“
Rudi Rutsch
Vor 3 JahrenIch glaube auch, das Gerichtsurteil klärt lediglich die Fronten zwischen BD und DEMV. Nicht mehr und nicht weniger. Die FDL Branche verliert jeden Tag 100 Mio Euros. Das wird in den letzten Zügen der Auflösung noch ein großes Schauspiel werden. Es bleibt spannend.
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Vor 3 JahrenIch glaube auch, das Gerichtsurteil klärt lediglich die Fronten zwischen BD und DEMV. Nicht mehr und nicht weniger. Die FDL Branche verliert jeden Tag 100 Mio Euros. Das wird in den letzten Zügen der Auflösung noch ein großes Schauspiel werden. Es bleibt spannend.