- Von Karen Schmidt
- 18.03.2020 um 11:10
Felix Hufeld rät zur Wachsamkeit. „Aktuell ist das Corona-Virus eine erhebliche Belastung für die Finanzbranche“, sagt der Präsident der deutschen Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin. Ein systemisches Risiko stelle das Virus aber nicht dar.
Mögliche Folgen der Pandemie hat die Behörde trotzdem auf dem Zettel. Das gesamte Bafin-Direktorium nehme „die Risikolage sehr ernst“ und tausche sich mit den Unternehmen über deren Notfallpläne aus, so Hufeld. Zudem berate sich Aufsicht in der Corona-Krise laufend mit dem Bundesfinanzministerium, der Deutschen Bundesbank, der Europäischen Zentralbank und weiteren europäischen und internationalen Partnerbehörden.
Man habe zusammen Maßnahmen beschlossen, welche die Finanzunternehmen in der Corona-Krise entlasten sollen. Der EU-weite Stresstest für Banken werde beispielsweise auf das Jahr 2021 verschoben, die Empfehlungen zur Eigenkapitalausstattung in der Säule 2 werden gelockert. Deutschlands Institute können demnach vorübergehend unterhalb der Eigenkapitalausstattung operieren, die in den Kapitalempfehlungen der Säule 2, dem Kapitalerhaltungspuffer und der Liquiditätsdeckungsquote festgelegt ist. Man erwarte dabei, dass Banken die positiven Effekte dieser Maßnahmen nutzten, um die Wirtschaft zu unterstützen, „und nicht etwa die Dividenden oder variable Vergütungen des Managements zu erhöhen“, heißt es weiter.
Bankmitarbeiter dürfen jetzt auch Handelsgeschäfte aus dem Home-Office tätigen. Normalerweise seien diese Außer-Haus-Geschäfte streng reglementiert. Doch Handelsgeschäfte im Home-Office stellten in der gegenwärtigen Situation nach Auffassung der Bafin keinen Bruch der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) dar.
Erstmal keine Vor-Ort-Prüfungen bei Unternehmen
Um die eigenen Beschäftigten zu schützen, wird es erstmal keine Vor-Ort-Prüfungen in Unternehmen geben. Die Bafin-Aufseher sollen stattdessen auf Telefon- oder Videokonferenzen ausweichen, gibt die Bafin bekannt. Über Anlassprüfungen, die auf erhebliches Fehlverhalten von Unternehmen zurückführen sind, werde man im Einzelfall entscheiden.
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen verzeichnet die Behörde in den eigenen Reihen aber auch eine Corona-Infektion in der Belegschaft. Man habe „unverzüglich“ reagiert, indem man die Kolleginnen und Kollegen der erkrankten Person informierte und sicherheitshalber von zu Hause aus arbeiten ließ
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