- Von Redaktion
- 14.10.2015 um 19:22
Die Verbesserung des Verbraucherschutzes ist ein Thema, das Gesetzgeber und Regulierer sich zu Recht auf die Fahnen geschrieben haben. Vor allem bei so abstrakten Produkten wie Finanzdienstleistungen, ist der Kunde auf Informationen über Risiken, Kosten und mögliche Erträge angewiesen.
Genau diese Informationen sind aber bei vielen Produkten nur schwer zu finden. Und wenn der Kunde sie gefunden hat, sind sie meist schwer zu verstehen und fast unmöglich zu vergleichen. Denn jede Branche der Finanzdienstleister und häufig auch jeder einzelne Anbieter arbeitet mit eigenen Kennzahlen, Transparenzstandards und dementsprechend unterschiedlichen Kundeninformationen.
Die Politik meint es gut, macht es aber oft nicht gut
So ist es verständlich und vernünftig, das Verbraucherschützer, Aufsichtsorgane und Politik hier auf eine Standardisierung und mehr Transparenz pochen. Allerdings gilt leider häufig bei diesen Bemühungen: Das Gegenteil von gut gemacht ist gut gemeint.
Ein Musterbeispiel dafür dürfte in naher Zukunft die Altersvorsorge liefern. Schon heute bekommt der Kunde hier einiges an Informationen. Beim Abschluss eines Fondssparplans bekommt er für jeden besparten Fonds ein Ucits-konformes KIID (Key Investor Information Document). Bespart er diesen Fonds im Rahmen einer fondsgebundenen Versicherungspolice, erhält er ein Produktinformationsblatt, das dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) entspricht.
Praktisch nicht vergleichbar
Beide Informationen lassen sich praktisch nicht vergleichen und anders als bei den KIIDs gibt es im VVG keine Standardisierung. Gerade bei der Altersvorsorge steht der Sparer aber vor der Frage, welche Produktgattung für ihn die richtige ist. Die vorliegenden Dokumente sind für ihn keine Entscheidungshilfe, erst recht nicht, wenn für ihn auch ein Sparbuch oder ein Bausparvertrag infrage käme, denn hier gibt es wiederum andere Informationsmaterialien.
Nun steht hier eine Reform der Informationsblätter an – und da verschiedene Behörden gleichermaßen daran arbeiten, wird das Chaos am 1. Januar 2017 perfekt sein. Denn es sieht ganz danach aus, dass ein Kunde für ein vollkommen baugleiches Produkt drei unterschiedliche Produkt-Infoblätter erhält, je nachdem, wo er sucht.
Einheitliche Aufklärung gilt nicht für alle Produkte
Grund dafür ist, dass bereits die letzte Bundesregierung für die geförderte deutsche Vorsorge quasi im Alleingang den Vorstoß unternommen hat, bei staatlich geförderter Vorsorge (Riester- und Basisrenten) einheitliche Aufklärung des Kunden zur Pflicht zu machen. Parallel lief in Brüssel eine Initiative, europaweit eine noch breitere Harmonisierung zu erreichen. Diese sogenannten Euro-PIBs (im Fachjargon PRIIPS-KID) sollen gelten für alle Kapitalanlagen, die Privatanleger erwerben können und die „verpackt“ sind (also nicht die Aktie oder die Anleihe, wohl aber der Fonds, das Zertifikat und die Kapitalversicherung).
Berlin hatte nun erwirkt, dass die Euro-PIBs nicht für Riester und Basisrenten gelten, ferner sollen sie nicht in der betrieblichen Vorsorge angewandt werden, da hier ja in der Regel der Arbeitgeber den Vertrag schließt und nicht der Sparer selbst. Zudem bleiben Fonds für ein paar Jahre von der Euro-PIB-Pflicht verschont, da gerade erst die Ucits-KIIDs mit hohem Aufwand eingeführt wurden. Am 1. Januar 2017 sollen nun gleichzeitig Riester-PIB und Euro-PIBs parallel eingeführt werden je nachdem, in welcher Ausprägung das Vorsorgeprodukt vor einem liegt.
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