- Von Redaktion
- 14.10.2015 um 19:22
Baugleiches Produkt, verschiedene Infoblätter
Ein Beispiel: Nehmen wir mal an, der Anleger weiß noch gar nicht, wie er überhaupt vorsorgen soll, so kann es passieren, dass er das Angebot der Direktversicherung seines Arbeitgebers mit einer Riester-Fondsversicherung oder einer ungeförderten Fondspolice vergleichen möchte, um Klarheit zu erlangen. Nehmen wir weiter an, alle drei Produkte seien vom gleichen Anbieter und vollkommen baugleich, inklusive der Beitragsgarantie bei allen drei Produkten.
Beim Arbeitgeber bekommt er entweder ein VVG-PIB oder ein irgendwie geartetes Merkblatt des Arbeitgebers oder des Anbieters, oder beides. Beim Riestervertrag bekommt er ein Riester-PIB und bei der privaten Versicherung ein PRIIPS-KID. Da das Produkt Fonds enthält wird er zusätzlich wahrscheinlich einige oder viele Ucits-KIIDs erhalten zu den Fonds, die er bespart.
Vergleichbarkeit gleich null
Und nun wird er feststellen, dass es unmöglich ist, einen Vergleich zu ziehen. Denn nichts in diesen Blättern ist in irgendeiner Weise im Vorfeld harmonisiert worden. Die Formate werden stark voneinander abweichen, Kostenkennziffern werden unterschiedlich berechnet oder völlig andere Kennziffern kommen zum Einsatz. Die Eingruppierung der Produkte in Risikoklassen wird stark voneinander abweichen, denn für Harmonisierung ist es nun zu spät.
Die Riester-PIBs sind bereits über Gesetz und Verordnung zu 80 Prozent in Stein gemeißelt. Die drei europäischen Aufsichtsorgane (Banken-, Fonds- und Versicherungsaufsicht), die sich nun um PRIIPS kümmern, sind aktuell noch in der Findungsphase und diskutieren, was überhaupt ein Risiko ist und was eigentlich zu Kosten gehört und wie man selbiges messen kann.
Das Ergebnis sind also mindestens drei (plus X) verschiedene Informationsblätter, unterschiedliche Zahlen, Ziffern und Symbole. Gut gemeint, aber nicht gut gemacht.
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