- Von Redaktion
- 14.10.2015 um 19:22
Akzeptanz wird es wohl nicht geben
Für diese babylonische Kennzifferverwirrung Akzeptanz zu schaffen, dürfte weder beim Berater noch beim Endverbraucher möglich sein. Und da das schon jetzt absehbar ist, sind die Investitionen in Systeme, die Simulationsrechnungen machen, Blätter individualisieren und bereitstellen, Investitionen in ein obsoletes Vehikel, das über kurz oder lang abgelöst werden muss.
Zudem stellen schon jetzt Juristen durchaus berechtigte Fragen, wie die schon vorliegenden Regelungen zu interpretieren sind. So verändert sich bei einem Riesterprodukt gegebenenfalls durch eine Zuzahlung zum Jahresende die Effektivkostenquote. Unweigerlich jedes Jahr ändern sich bei Fonds die laufenden Kosten um ein paar Basispunkte (meist durch externe Faktoren wie Steuern, Wirtschaftsprüfer, Transaktionskosten und so weiter).
Vor jeder Kostenänderung ein neues Infoblatt
Den Buchstaben des Gesetzes folgend, müsste vor jeder Kostenänderung ein neues Produktinformationsblatt erstellt werden. Theoretisch muss der Anleger also vor der Überweisung des Beitrags erneut zum Berater, um ein neues PIB zu erhalten, weil eine Zuzahlung, eine Beitragserhöhung, der Wegfall einer Kinderzulage oder ein anderer Zahlrhythmus den Kostensatz von 1,65 auf 1,67 Prozent angehoben hat. Mindestens einmal pro Jahr erhielte er ein weiteres PIB wegen der Änderung der Fondskosten oder der Kapitalanlagekosten des Anbieters. Streng genommen zu spät, da der Anbieter nicht im Vorfeld sagen kann, wie die laufenden Kosten eines Fonds im nächsten Geschäftsjahr (oder auch nur „morgen“) ausfallen oder welche Transaktionen morgen getätigt werden.
So kommt ein dicker PIB-Ordner zusammen, wenn sich diese Meinung durchsetzt. Das eine PIB, in dem der Anbieter dann tatsächlich eine von ihm zu verantwortende „echte“ Kostenerhöhung ankündigen will, wird so sicher unbemerkt bleiben, und genau wie jährliche Kontoauszüge und Depotstandsmeldungen ungelesen in die runde oder eckige Ablage wandern. Das ist definitiv so nicht gedacht gewesen und würde selbst in dem Bereich, wo einheitliche Produktinformationen vorliegen (Riester und Basisrente) für eine unnötige Papierflut sorgen.
Neue Infos nur bei substanziellen Änderungen
Zum Glück gibt es zumindest bei diesen Produkten noch gute Chancen, dass es hier zu praktikablen Lösungen kommt, bei denen der Kunde nur dann informiert wird, wenn es wirklich substanzielle Änderungen vom Anbieter am Produkt gibt, die von ihm eine Entscheidung erfordern.
Das Wirrwarr der unterschiedlichen Blätter in verschiedenen Vorsorgeschichten wird aber sicher Realität. Es wird noch Jahre dauern, bis hier eine „echte“ Harmonisierung stattfinden wird. Das muss nicht zwingend durch Aufseher oder Regulierer geschehen – vielleicht verständigen sich ja national die Anbieter auf gemeinsame Standards.
Bis dahin wird der Sparer wohl ziemlich ratlos versuchen unvergleichbare und widersprüchliche Informationen nebeneinander zu legen und zu vergleichen. Am Ende wird er blind darauf vertrauen müssen, dass irgendwer eine Bresche durch den Blätterwald für ihn schlägt und Licht in den Vorsorge- und Spar-Dschungel bringt. Aber, dass diesem Experten das auch wirklich gelingt, ist durch die neuen Blätter leider kein bisschen wahrscheinlicher geworden. Und, dass Sparer sich auch mehr und freiwillig und mit mehr Spaß um ihr Geld kümmern, ebensowenig.
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