Annette Schubert (links) und Christa Schnabel sind ehrenamtliche Mitarbeiterinnen im Mehrgenerationenhaus Ettlingen: Beratung über Generationen hinaus, kann sich für Makler lohnen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 02.11.2016 um 10:24
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Generationenberatung liegt im Trend. Als Dienstleistung gegen Honorar interessieren sich viele Vermittler für dieses Beratungsfeld. Doch die Thematik ist anspruchsvoll, zudem lauern Haftungsfallen. Was Makler beachten sollten.

Hier sind komplexe Fragestellungen berührt, viele Entscheidungen wirken sich auf die Finanz- und Vorsorgeplanung aus und können eine Rolle bei der Produktauswahl spielen, etwa für eine private Pflegeversicherung.

Der Begriff „Generationenberater“ ist dabei nicht geschützt, es gibt allerdings mehrere Aus- und Fortbildungen zu diesem und verwandten Themen auf dem Markt. Der Generationenberater (IHK), eine sechstägige zertifizierte Ausbildung plus Selbstlernphase, die unter anderem bundesweit von der Deutschen Makler Akademie (DMA) angeboten wird, gehört dabei zu den am häufigsten genannten Bildungsangeboten.

„Der Generationenberater (IHK) stellt die fundierte Grundausbildung dar. Das Fachwissen wird im Nachgang zum Seminar im Alltag mit Erfahrungen gefüllt. In Tagesseminaren können die Absolventen der Fortbildung fachlich und vertrieblich vertiefendes Wissen zur Generationenberatung ausbauen“, sagt Joachim Zech, Geschäftsführer der DMA. Fachliche Updates werden regelmäßig angeboten, etwa zu den gesetzlichen Änderungen im Pflegestärkungsgesetz zum 1. Januar 2017.

Nachfrage nach Fortbildung hält an

Der Zuspruch hält an: Laut Zech haben bis dato mehrere Hundert Absolventen den IHK-Zertifikatstest bestanden. Die Nachfrage in diesem Jahr sei hoch, man erwarte insgesamt mehr als 500 Anmeldungen. In die Generationenberater-Ausbildung bringen sich auch Produktgeber aktiv ein. So treten etwa die Monuta Versicherungen als Förderer der DMA auf und haben ihre Maklerbetreuer zu Generationenberatern (IHK) ausbilden lassen. Walter Capellmann, Hauptbevollmächtiger der Monuta, hat in diesem Rahmen über die finanziellen und rechtlichen Anforderungen der Bestattungsvorsorge referiert und Hinweise für ein Kundengespräch in einem Trauerfall gegeben.

„Da zunächst über Vollmachten und Patientenverfügung gesprochen wird, erfährt der Berater viele Fakten des Kunden, die in anderen Gesprächen niemals Thema waren“, sagt Margit Winkler vom Institut Generationenberatung. Wenn es dann um die Liquiditätsberechnung beim Pflegestatus geht, erfolgt nebenher eine komplette Aufstellung der Vermögenswerte. „Diese umfassende Analyse ist erst durch diesen Vertrauensvorsprung in der Generationenberatung möglich“, so Winkler.

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