Annette Schubert (links) und Christa Schnabel sind ehrenamtliche Mitarbeiterinnen im Mehrgenerationenhaus Ettlingen: Beratung über Generationen hinaus, kann sich für Makler lohnen. © dpa/picture alliance
  • Von Redaktion
  • 02.11.2016 um 10:24
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Generationenberatung liegt im Trend. Als Dienstleistung gegen Honorar interessieren sich viele Vermittler für dieses Beratungsfeld. Doch die Thematik ist anspruchsvoll, zudem lauern Haftungsfallen. Was Makler beachten sollten.

Sobald es konkret wird, beziehen sie Notare, Rechtsanwälte oder Steuerberater in die Kundenbeziehung mit ein. „Der Makler agiert hier als Tippgeber, der seinen Kunden zum Handeln anregt“, so Wirth. Für die Honorare, die Generationenberater für ihre Services veranschlagen, gibt es keine Gebührenordnung, sie sind höchst individuell. In der Regel kommen hier Stundensätze zur Anwendung. „Eine Erstberatung über die Themen Vollmacht, Patientenverfügung und Finanzen bei Pflegebedürftigkeit umfasst meist 90 Minuten. Dabei setzen Generationenberater gern anschauliche Verkaufshilfen in Form von Ordnern, Broschüren oder Büchern ein“, sagt Margit Winkler. Die meisten Generationenberater würden hier mit einer anteiligen Kostenerstattung inklusive Vor- und Nachbereitung kalkulieren.

Jährliche Aktualisierungen für 39 Euro

Axel Wagener von Framtid arbeitet ohne Verkaufshilfen. Das Vorgespräch ist bei Framtid stets kostenfrei. Für die Ist-Analyse und die Erarbeitung der Lösungen ist ein Stundensatz von 105 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kalkuliert. „Falls es als Ergebnis der Beratung zu provisionspflichtigen Abschlüssen von Finanz- oder Versicherungsprodukten kommt, werden diese in voller Höhe mit dem Beratungshonorar verrechnet“, sagt Wagener. Ein Vollmachten-Paket bietet Framtid über Kooperationspartner ab 199 Euro pro Person an, ein jährlicher Aktualisierungsservice kostet pauschal 39 Euro pro Person. Im Grunde genommen ist das wenig Geld für die Absicherung weitreichender Fragen und für eine Investition in die Zukunft.

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