- Von Carsten Mathé
- 28.08.2017 um 15:24
Ist die Frau zehn Jahre jünger, beträgt die Rente 381 Euro monatlich oder es ist ein höherer Beitrag von 328 Euro zu zahlen. Umgekehrt verhält es sich, wenn die Frau zehn Jahre älter ist: In diesem Fall beträgt die Rente 475 Euro monatlich oder es wäre ein Beitrag von 265 Euro zu entrichten. Daraus folgt: Wenn der wirtschaftlich Stärkere nur an den Kapitalerhalt, nicht aber an die lebenslange Absicherung denkt, nimmt er Rendite wichtiger als die Versorgung seiner Frau.
Rentengarantiezeit und Restkapital sind keine Vorsorgebausteine. Eine Hinterbliebenenversorgung darf in ihrer Höhe nicht davon abhängen, wann der Hauptverdiener stirbt. Sie ist nur dann eine echte Versorgung, wenn der Hinterbliebene lebenslang bedarfsgerecht abgesichert ist.
Mein Appell an jeden Berater:
Gehen Sie das Thema aktiv an. Anders als bei der Risikolebensversicherung sind die Mehrbeiträge für die Hinterbliebenenrente keine verlorenen Beiträge. Vielmehr wird durch sie ein höherer Kapitalstock ermöglicht. Dieser erhöht den Gestaltungsspielraum für die Rentenbezugsphase unabhängig davon, wie die familiäre Situation bei Rentenbeginn tatsächlich aussieht.
Mein Appell an die Lebensversicherer:
Schärfen Sie das Profil Ihrer Vorsorgeprodukte mit bedarfsgerechten Absicherungsmöglichkeiten und stellen Sie Beratern und Kunden verständliche Informationen und einfache Vermittlungsprozesse zur Verfügung. Nur so kann das derzeit im Markt vorherrschende Prinzip Hoffnung in der Hinterbliebenenversorgung durch die passende Absicherung des Bedarfs erfolgreich abgelöst werden.
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