- Von Juliana Demski
- 25.03.2020 um 20:53
BVK mit „Soforthilfe“
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige, und bietet seinen Mitgliedern eine „Soforthilfe“ durch ein neues zusätzliches Beratungsangebot in Kooperation mit der Kanzlei Wolter Hoppenberg an. „Damit erhalten unsere Mitglieder kurzfristig Zugang zu den Ressourcen weiterer Rechtsexperten, die für unsere Mitglieder die notwendigen und möglichen Unterstützungsleistungen aus einer Hand koordinieren und beantragen können“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.
Die Kanzlei habe eine Arbeitsgruppe zusammengestellt, die betroffenen BVK-Mitgliedern schnell helfen soll. Dadurch werde die Inanspruchnahme unterschiedlicher Förderprogramme ermöglicht, die profunde Kenntnisse der jeweils betroffenen Rechtsmaterien des öffentlichen Rechts, des Arbeitsrechts, des Steuerrechts und des Insolvenzrechts erfordern.
LV 1871 passt Stundungsregelungen für alle Tarife an
Die LV 1871 passt zur Unterstützung ihrer Kunden für alle Tarife die Stundungsregelungen an. Ohne Angabe eines Grundes können Stundungen formlos für bis zu zwölf Monate beantragt werden. Dabei bleibt der volle Versicherungsschutz erhalten. Weil eine vorzeitige Kündigung der Verträge auch Versicherungsmakler treffe, Stichwort Stornokosten, unterstütze die LV 1871 mit der Regelung auch ihre Geschäftspartner. Bei einer Stundung erfolge keine unmittelbare Rückbelastung der Vergütung. Sie erfolge nur dann, wenn zum Ende der Stundungszeit keine oder eine reduzierte Wiederaufnahme erfolgt beziehungsweise wenn die gestundeten Beiträge nicht nachgezahlt werden.
Bayerische ebenfalls mit angepasster Storno-Regel
Auch die Bayerische hat angesichts der Corona-Krise umfassende Änderungen für alle Vertriebspartner und für alle Produkte im Bereich der Lebensversicherung vereinbart: Jeder Storno werde hinsichtlich seiner Belastung um zwölf Monate verzögert. Das gelte auch für die Verträge, die vor längerer Zeit abgeschlossen wurden, sich aber noch in der Haftungszeit befänden.
Wefox bietet Maklern kostenlosen Video-Chat-Dienst
Das Insurtech Wefox stellt Maklern ab sofort den kostenlosen Video-Chat-Dienst wefoxGO zur Verfügung. Nach einer kurzen Registrierung auf wefoxgo.com können Makler Einladungslinks an Kunden verschicken, die sich per Smartphone oder Desktop in das Beratungsgespräch einklinken. Der Dienst ist kostenlos, weltweit erhältlich und unabhängig nutzbar. Makler in deutschsprachigen Ländern könnten zudem „ihr gesamtes Geschäft“ über das Broker-Portal von Wefox „in nur zwei Tagen“ digitalisieren, verspricht der Anbieter.
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