Sparkasse: Alle Bankkunden müssen künftig ihre Steuer-ID für Freistellungsaufträge hinterlegen. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 07.12.2015 um 16:01
artikel drucken artikel drucken
lesedauer Lesedauer: ca. 00:20 Min

Zum Jahreswechsel treten so einige neue Regelungen in Kraft. Dazu gehören das besiegelte Ende der 10-stelligen Kontonummer sowie die Steuer-ID-Pflicht für Kindergeldzahlungen. Letzteres gilt nun auch für Freistellungsaufträge. Deshalb sollten Bankkunden unbedingt prüfen, ob sie ihre Steuer-Identifikationsnummer hinterlegt haben.

Alles Neue zum Thema Freistellungsauftag lesen Sie hier. Infos zur Steuer-ID-Pflicht des Kindergeldes bekommen Sie hier und mehr Wissen zum Sepa-Verfahren gibt es hier.

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

kommentare

Hinterlasse eine Antwort

Pfefferminzia Logo rgb
Zuletzt hinzugefügt
Gesundheit und Erfolg neu denken
Pfefferminzia Power-Tage

Gesundheit und Erfolg neu denken

GKV informiert Frauen zu wenig über die Wechseljahre
Zu wenige Informationen und Angebote

GKV informiert Frauen zu wenig über die Wechseljahre

Deutsche kümmern sich zu wenig um Vorsorgeuntersuchungen
Zähne, Hörgerät und Schutzimpfungen

Deutsche kümmern sich zu wenig um Vorsorgeuntersuchungen