- Von Lorenz Klein
- 13.03.2018 um 10:48
Pfefferminzia: Nachdem sich Blau direkt in den Streit zwischen BVK und Check24 eingeschaltet hatte, ernteten Sie einerseits viel Zuspruch, zugleich wurden Sie für Ihre Stellungnahme aber auch persönlich angegriffen und teils heftig kritisiert – nicht nur vom BVK selbst, sondern auch seitens vieler Makler. Die Fachpresse kommentierte das so: „Der unbekannte Dritte betritt die Bühne“ oder auch „Pradettos verkorkster Cameo“. Haben Sie mit der Heftigkeit der Reaktionen gerechnet oder nahm die Debatte genau den Weg, den Sie als erfahrener PR-Profi erwartet hatten – frei nach dem Motto: „Bad publicity is better than no publicity“?
Oliver Pradetto: Streng genommen haben wir uns nicht eingeschaltet, sondern sind hineingezogen worden. Einerseits, weil unser Mitglied von uns Unterstützung erwarten durfte – insbesondere nachdem der BVK als Verursacher des Problems ihn im Stich ließ. Andererseits hat der BVK unseren Maklern ungefragt ihre Arbeit erschwert. Der BVK mag bei seiner Klage gegen Check24 nur an sein Mitglieder-Marketing gedacht haben, aber die verschärften Regelauslegungen müssen alle Makler ausbaden. Was die zwei zitierten Fachblätter angeht, so glaube ich ehrlich, dass beide Redakteure es versäumt haben, die Urteilsbegründungen zu lesen. Sonst wäre ihnen aufgefallen, dass sie über Inhalt und Marktbedeutung der Verfahren mittels Pressemitteilungen getäuscht wurden. Ich nehme so etwas aber nicht persönlich. Auch Medien haben ein Business-Model. Da ist manchmal nicht genügend Zeit für Recherche.
„Gerichtsurteil zur Erstinformation nicht richtig umgesetzt“
Vergleichsportal muss 15.000 Euro zahlen
Check24 bessert bei Erstinformation nach
Warum hat Blau direkt das Hilfsgesuch seines angebundenen Maklers nicht dazu genutzt, als sprichwörtlicher „ehrlicher Makler“ im Streit zwischen BVK und Check24 zu vermitteln? Statt eine Annäherung zum Wohle der Maklerschaft auszuloten, finden wir nun eine Eskalation vor, die alle Parteien beschädigt zurücklässt, die Fronten verhärtet hat und Makler verunsichert. Hätte es auch einen anderen Weg gegeben?
Die Auseinandersetzung zwischen den Parteien wurde von einem ordentlichen Gericht gehört und beurteilt und das gleich dreimal. Wenn professionelle und neutrale Gerichte einen Kläger nicht befriedigen können, kann es vermutlich auch keine Schlichtung durch einen Laien. Als solcher halten wir uns besser raus.
Unser Engagement erklärt sich viel pragmatischer: Drei Makler sind zu Opfern des Streits geworden. Einer davon war unser Partner. Dieser wurde vom BVK als Kollateralschaden der eigenen Fehde mit Check24 im Stich gelassen. Wir haben ihn rausgeboxt. Das war der erste Streich. Nachdem wir das Verhalten des BVK öffentlich gemacht haben, hat sich der Verband zur Kostenübernahme der Verfahrenskosten bei den anderen betroffenen Maklern bereit erklärt. Damit sind alle drei Makler aus der Schusslinie. Für uns ist die Sache damit erledigt.
Lassen Sie uns aber noch mal ins Detail gehen: In Ihrer Replik vom vergangenen Freitag auf die Antwort von BVK-Präsident Heinz auf Ihren Beitrag wiederholen Sie den Vorwurf an Herrn Heinz, dass der BVK durch seine „Prozess-Serie“ gegen Check24 eben nicht gleiche Maklerpflichten eingefordert habe, sondern deutlich darüber hinausgegangen sei. Konkret: Im Rahmen der Bedürfnisermittlung seien statt eines „angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämien“ (Paragraf 6 VVG) nun „sehr konkrete Fragen verpflichtend geworden“. Liegen Ihnen schon Anhaltspunkte vor, inwieweit der Beratungsaufwand für Vermittler dadurch steigen wird?
Zunächst einmal ist das kein Vorwurf. Es ist eine faktische Wiedergabe der Einlassungen des BVK, die sich in der der Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts München wiederfinden.
Letztlich wurden die Pflichten ausgedehnt, aber nicht hinreichend konkretisiert. So sind zwei konkrete Umstände in der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung festgehalten, die mit Bedarfsfragen zu ergründen sind. Das Gericht macht aber auch deutlich, dass dies nur Beispiele sind. Gerichte erstellen keine Fragen-Kataloge. Diese werden über weitere Verfahren gegen weitere Makler Stück für Stück ausgeurteilt werden. Gemäß der juristischen Logik, dass im Falle einer Pflichtenverletzung das vergleichbare Handeln auch eine Pflichtverletzung sein müsse, wissen wir eigentlich nur eins: Alle Makler sind einem kaum kalkulierbaren Risiko anheimgestellt worden. Wirklich niemand kann seriös sagen, wie umfassend beraten werden muss, um sich vor Haftung oder Abmahnung zu schützen.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren