- Von Lorenz Klein
- 13.03.2018 um 10:48
Weiter schreiben Sie, dass mit dem vom BVK erfolgreich erstrittenen Ordnungsgeld gegen Check24 die Verpflichtungen von Maklern hinsichtlich der Erstinformation ausgedehnt aber „nicht ausreichend konkretisiert“ worden seien. Hier nennen Sie dieses Beispiel: „Wer in einem öffentlichen Forum oder gar auf Facebook Tipps zu Versicherungen gibt, darf dies nur tun, wenn der Kunde zuvor die Erstinformation wahrgenommen hat. Wie man angesichts dessen moderne Medien nutzen soll, erschließt sich mir nicht“, heißt es. Haben Sie Hoffnung, dass die Justiz im Sinne der Verhältnismäßigkeit von einer harten Auslegung der Erstinformation absehen wird?
Wir haben jetzt vor allem eine unklare Situation. Egal was Du tust, Du kannst nicht sicher sein, ob es ausreicht. Ich habe die Hoffnung, dass die Sache als solche im Sand verläuft. Denn wo kein Kläger, da kein Richter. Der BVK hat hoffentlich spätestens jetzt gemerkt, dass Mitgliedsmarketing mit Hilfe von Klagen gegen Maklerkollegen auch nach hinten losgehen kann. Check24 hat ohnehin ein Interesse an der Befriedung des Themas. Ich sehe auch sonst keinen Player, der nun versuchen würde, da weiter zu machen. Für geschäftstüchtige Abmahnanwälte ist das Thema zu risikobehaftet. Für sie ist es lukrativer, auf die zu erwartenden Verstöße gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung zu warten. Da rechne ich mit den nächsten Abmahnwellen.
Zum Schluss die Frage, ob Sie – ganz im Sinne der hanseatischen Tugenden: Verlässlichkeit, Anstand und Fairness – dazu bereit wären, gemeinsam mit Herrn Heinz über einen Ausweg aus der verfahrenen Situation zu diskutieren?
Herr Heinz ist ein engagierter und leidenschaftlicher Verbandspräsident. Dafür zolle ich ihm Respekt und ich schätze ihn tatsächlich persönlich sehr. Ich halte die Bündelung von Vermittlerinteressen für enorm wichtig. Der BVK ist zweifelsohne der aktuell stärkste Vermittlerverband, während wir als der am stärksten wachsende Maklerpool die wirtschaftlichen Interessen vieler Maklerbetriebe bündeln. Dass wir in einer Sachfrage unterschiedlicher Auffassung sind, sollte niemals die Gesprächsbereitschaft von zwei der wichtigsten marktprägendsten Protagonisten behindern.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren