- Von Lorenz Klein
- 22.03.2023 um 17:50
Vieles deutet darauf hin, dass schon in wenigen Wochen auch Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f GewO und Honorarberater (nach Paragraf 34i) die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abfragen müssen, wenn sie zwecks einer Anlageberatung aufeinandertreffen. Wie auch schon bei Versicherungsmaklern der Fall, dürfen sie dann nur solche Anlageprodukte empfehlen, die mit diesen Präferenzen übereinstimmen.
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Warum es schon so schnell mit der Umsetzung klappen könnte, zeigt ein Blick auf die Tagesordnung des Bundesrats: Daraus geht hervor, dass die Länderkammer am 31. März über die erforderliche Neufassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) abstimmen soll. Die Änderung der FinVermV soll wiederum ohne Übergangsfrist am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Kurzum: Wird der Gesetzentwurf tatsächlich am 31. März vom Bundesrat verabschiedet, so dürfte dieser wohl schon zu Mitte April gültige Gesetzeslage sein.
„Wird Zeit, dass der absurde Zustand endlich beendet wird“
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW zeigte sich am Mittwoch über diesen Zeitplan grundsätzlich erfreut. „Es wird natürlich Zeit, dass der absurde und wettbewerbsverzerrende Zustand endlich beendet wird“, kommentierte AfW-Vorstand Norman Wirth.
Es war und ist inakzeptabel, dass alle Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler, alle Banker, alle Vermögensverwalter und alle Gewerbetreibende unter einem Haftungsdach die Pflichten zu Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen seit dem 2. August letzten Jahres erfüllen müssen – nur die Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung nicht“, so Wirth.
Gleichwohl gibt der AfW-Vorstand zu bedenken, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Präferenzabfrage nicht wirklich auf Verständnis und Akzeptanz stoßen – weder bei den Kunden noch in der Vermittlerschaft selbst. Grund hierfür sei, dass die Regeln so kompliziert ausgestaltet seien.
Norman Wirth macht dies an einem Beispiel fest:
Wenn beim Kunden erfasst werden soll, inwiefern und in welchem prozentualem Umfang ein Anlageprodukt nachhaltige Investitionen gemäß 1. der EU-Taxonomie, 2. im Sinne der EU‐Offenlegungsverordnung und 3.nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren – die sogenannten PAIs – abdecken und man dann auch noch ein passendes Produkt dafür finden soll, ist dies nahezu unmöglich praktisch umzusetzen.“
Hier gebe es in Zukunft noch viel zu tun, um zu einer praxistauglichen und kundenorientierten Lösung zu kommen, heißt es beim Verband. Der AfW werde sich daher weiter „im Interesse der gelebten Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungswirtschaft und seiner Mitglieder und ihrer Kundinnen und Kunden hierfür einsetzen“.
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