- Von Redaktion
- 06.11.2015 um 12:55
Vorteil: Weniger Papierflut
Doch eine Ersetzung der bisherigen Beratungsprotokolle durch Geeignetheitserklärungen biete auch Chancen, so der Versicherungsexperte weiter. „Vielleicht nutzt der Gesetzgeber damit die Gelegenheit, den bisherigen Wust an Vermittler-, Produkt- und Beratungsinformationen einzudämmen“, hofft er. Schließlich hätten zahlreiche psychologische Studien bewiesen, dass Menschen in komplexen Entscheidungssituationen keine zusätzlichen Informationen suchen, sondern diese regelrecht abwehren.
„Die meisten Kunden wollen diese Papierflut gar nicht“, so Ott. Außerdem könnte sich auch der Vertrieb ohne den Informationswust erheblichen Aufwand ersparen.
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