- Von Achim Nixdorf
- 25.02.2021 um 11:20
Die Abschlussprovisionen für Restschuldversicherungen sollen begrenzt werden. Künftig sollen nur noch Provisionen von maximal 2,5 Prozent der versicherten Darlehenssumme erlaubt sein. Das geht aus einem aktuellen Kabinettbeschluss der Bundesregierung hervor. Die erforderlichen Gesetzesänderungen sollen nun zügig in den Bundestag eingebracht werden. Eine Restschuldversicherung soll Kreditnehmer absichern, falls sie Darlehensraten – zum Beispiel aufgrund von Jobverlust, längerer Krankheit oder Tod – nicht zahlen können.
„Geldschneiderei beenden“
Beide großen Koalitionsfraktionen begrüßen die Entscheidung. „Marktuntersuchungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zeigen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Abschluss von Restschuldversicherungen außerordentlich hohe Abschlussprovisionen zahlen müssen“, betonen Antje Tillmann, die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU, und Lothar Binding, der finanzpolitische Sprecher der SPD, in einer gemeinsamen Stellungnahme. „Auf diesen Missstand wollen wir nun reagieren und haben uns geeinigt, Provisionen auf maximal 2,5 Prozent der versicherten Darlehenssumme zu deckeln. Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam vor unverhältnismäßigen Kostenbelastungen geschützt.“
Ähnlich kommentiert auch Bundesverbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) den Beschluss. „Durch die neuen Regelungen können wir die Geldschneiderei bei der Darlehensvergabe durch überteuerte Restschuldversicherungen beenden und die damit verbundene Kostenbelastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich senken“, meint sie.
Deckel für Restschuldversicherung notfalls vorziehen
Finanzministerium nimmt neuen Anlauf für Provisionsdeckel
„Wir erkennen im Provisionsdeckel keinen Mehrwert“
Der Provisionsdeckel war ursprünglich auch für Lebensversicherungen vorgesehen. Allerdings konnten sich die Parteien in dieser Frage nicht auf eine gemeinsame Linie einigen. Das Bundesfinanzministerium sieht „aber auch hier weiterhin Handlungsbedarf, um mögliche Fehlanreize durch überhöhte Provisionen zu vermeiden.“
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