- Von Lorenz Klein
- 07.02.2019 um 15:18
Klaus Müller ist auf Zinne – der Vorstand beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert vom Gesetzgeber „eine spezielle Haftung für Internet-Vergleichsportale“ einzuführen, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.
„Werbeaktion verstößt nicht gegen das Provisionsabgabeverbot“
Bundeskartellamt sieht Handlungsbedarf bei Vergleichsportalen
Was ist geschehen?
Das Bundeskartellamt betreibt seit geraumer Zeit eine sogenannte Sektoruntersuchung unter Dutzenden Vergleichsportalen – und diese hat offenbar schon so manche unseriöse Geschäftspraktik zu Tage befördert. Zwei Beispiele: Anbieter von Hotelzimmern können sich Listenplätze auf Portalen erkaufen und bei Versicherungsvergleichen würden zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen, so die Kritik der Wettbewerbshüter. „Mitunter decke ein Portal weniger als 50 Prozent der im Markt befindlichen Angebote ab“, schreibt die SZ. Kurzum: Wie die Reihenfolge der Suchergebnisse und die Empfehlungen eigentlich zustande kommen, bleibt den Nutzern verborgen. Viele Verbraucher würden daher Entscheidungen treffen, die sie bei „vollständiger Kenntnis der Markttatsachen“ so nicht getroffen hätten, heißt es.
Zudem konstatiert das Kartellamt eine deutliche Konzentration des Marktes auf wenige große Portale. Während Check24 zusammen mit Verivox bei Energie und Telekommunikation dominierten, bleibe bei Versicherungen die Führungsrolle Check24 überlassen.
Besonders kritisch sehen die Wettbewerbshüter laut SZ-Bericht, dass „auf einigen Portalen“ einzelne Angebote als sogenannte Position 0 vorangestellt und zusätzlich hervorgehoben würden. „Für solche Offerten entscheide sich immerhin ein Viertel der Kunden“, schreibt die Zeitung. Diese prominente Platzierung gehe „überwiegend aufgrund einer höheren Provisionszahlung der jeweiligen Anbieter“ zurück, wird ein Experte des Kartellamtes zitiert – zumindest bei Energie- und Telekommunikationsvergleichen sei dies der Fall.
Verbraucherschutzministerium ist hellhörig geworden
Zurück zu VZBV-Vorstand Müller. Dass sich die Portalbetreiber auf die Position des reinen Informationslieferanten zurückzögen, sei vorbei, so Müller – und das zuständige Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat die Kritik offenbar vernommen. Zwar wolle das Ministerium kein neues Gesetz, schreibt die SZ, allerdings lasse Staatssekretär Gerd Billen jetzt prüfen, „ob die Bundesnetzagentur in ihrer Aufsichtsfunktion gestärkt werden kann“. Schließlich sei die Insolvenz der BEV „für alle betroffenen Verbraucher wirklich ärgerlich“, wird Billen zitiert.
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