- Von Redaktion
- 08.12.2020 um 16:56
Zudem entledigen sich Makler ähnlich wie Rick Grimes in der Zombie-Serie „The Walking Dead“ auch des Zombies in Form der politischen Debatte zur Deckelung der Abschlussprovisionen. Natürlich stehen aktuell bei der Exekutive und Legislative andere Herausforderungen im Vordergrund. Aber in der Zukunft – nach Ende der jetzigen Legislaturperiode – sind alle politischen Farbenspiele möglich und damit selbst ein Provisionsverbot nicht auszuschließen.
Einstieg mit dem Mischmodell
Mit der Verabschiedung des deutschen IDD-Umsetzungsgesetzes 2017 ist das Honorarannahmeverbot für Versicherungsmakler weggefallen. Damit steht ihnen der Weg in die Honorarvermittlung frei. Starten sollten Makler mit einem Mischmodell. Sie können ihr Provisionsgeschäft weiter betreiben – und zusätzlich gegen Honorar Nettoprodukte vermitteln. Versicherungsmakler mit einem Mischmodell können die Geschwindigkeit der Umstellung individuell festlegen. Auch in welchen Beratungsfeldern Versicherungen gegen Honorar vermittelt werden, kann jeder für sich entscheiden.
Mit der Vermittlung von kosteneffizienten Nettoversicherungen gegen Honorar ermöglichen sie ihren Kunden den Aufbau einer effektiven und effizienten privaten Zusatzrente. Sie reduzieren das größte Unternehmensrisiko deutlich, da das Vermittlungshonorar nach Ablauf der Widerrufsfrist des Altersvorsorgevertrages unwiderruflich verdient ist. Daneben eröffnen Sie sich die Option, die möglichen Liquiditätseinbußen durch die Einführung eines Provisionsdeckels zu kompensieren. „Jetzt helfe ich mir selbst“ sollte deshalb das Maklermotto im Jahr 2021 sein.
Über den Autoren
Volker Britt ist seit 1. Mai 2010 Geschäftsführer der Honorarkonzept GmbH. Honorarkonzept bietet den schrittweisen Übergang von der Provisions- in die Honorarberatung an.
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