- Von Michael H. Heinz
- 24.11.2017 um 13:02
Es besteht aus einem Grundverständnis des Vermittlers, welches mit drei untrennbar verbundenen Komponenten korrespondiert, die für alle Vermittler unabhängig ihrer Rechtsform, ihrem Status und der Art ihrer Vergütung gelten: Erstens dem unbedingten und nachprüfbaren Bekenntnis zu den Tugenden der Ehrbaren Versicherungskaufleute, wie sie der vom BVK initiierte gleichnamige Verein verkörpert, zweitens dem Nachweis einer Qualifizierung, wie sie in den Weiterbildungsverpflichtungen der vom BVK mitgegründeten Brancheninitiative „gut beraten“ vorgesehen ist und drittens in dem Selbstverständnis der Vermittler als selbstbewusste und eigenverantwortlich handelnde Unternehmer im Sinne ihrer Kunden.
Es bildet eine identitätsstiftende Klammer für alle Vermittler in Deutschland und soll sie auf eine qualitativ hohe Beratung und zukunftsorientierte Kundenbeziehung orientieren.
Unsere Mitglieder sind deshalb primär den Interessen ihrer Kunden verpflichtet und verstehen das ihnen entgegengebrachte Vertrauen als Grundlage und Motivation ihres Handelns. Daraus resultiert auch ein Auftrag zur ständigen Weiterqualifizierung und Erweiterung der eigenen Kompetenzen, weil sich Versicherungsvermittler, die sich als ehrbare Kaufmänner und -frauen verstehen, nicht mit einmal erzielten Standards begnügen, sondern diese in einem selbstkritischen Prozess der Markt- und Produktentwicklung anpassen.
Dies lässt sich eindrucksvoll an der bisherigen Bilanz der unter anderem von uns initiierten Weiterbildungsinitiative „gut beraten“ ablesen, an der immerhin mehr als die Hälfte der registrierten Versicherungsvermittler (rund 130.000) teilnehmen.
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