Björn Thorben M. Jöhnke ist Gründer der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte. © Kanzlei Joehnke & Reichow
  • Von Björn Thorben M. Jöhnke
  • 14.12.2017 um 12:27
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lesedauer Lesedauer: ca. 02:40 Min

Ab Mai 2018 gibt es keine Ausreden mehr: Dann muss die bereits im Mai 2016 in Kraft getretene EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von allen Unternehmen verbindlich angewendet werden – das gilt natürlich auch für Maklerbüros, wie Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht, berichtet. Wo die rechtlichen Fallstricke für Unternehmen lauern, erklärt er in seinem Gastbeitrag.

Bisher wurden den Geschädigten bei entstandenen Schäden nur in absoluten Ausnahmefällen Schadensersatzleistungen zugesprochen. Dieses dürfte sich in der Zukunft im Rahmen der Rechtsprechung ändern. Die Gerichte werden auf Grundlage der DSGVO neue Maßstäbe für Haftungsangelegenheiten bei Datenschutzverstößen ansetzen.

Abmahngefahren durch Konkurrenten?

Es ist davon auszugehen, dass Konkurrenten und sich auf Abmahnungen spezialisierte Rechtsanwälte mit den Änderungen durch die DSGVO befassen und Verstöße entsprechend wettbewerbsrechtlich wegen Datenschutzverstößen abmahnen lassen.

Zwar ist die Gefahr wegen Datenschutzverstößen wettbewerbsrechtlich abgemahnt zu werden immanent, dennoch werden sich viele Unternehmen mit den Änderungen über den 25. Mai 2018 hinaus nicht befassen (können). Somit besteht natürlich eine erhöhte Gefahr unter das Radar von Datenschutzabmahnungen zu fallen. Gerade die Datenschutzhinweise auf den Internetseiten werden in das Visier geraten.

Vor diesem Hintergrund bedrohen kostenpflichtige und kostspielige Abmahnungen sowie damit einhergehenden gerichtlichen Verfahren, wie zum Beispiel einstweiligen Verfügungen. Auch aus diesem Grunde sollte die Umsetzung der DSGVO nicht vernachlässigt werden.

Handlungsbedarf für Unternehmer?

Um behördlichen Bußgeldern und zivilrechtlicher Haftung zu umgehen, sollten Unternehmen sich zwingend mit der Umsetzung der DSGVO befassen und zum 25. Mai 2018 hin entsprechende Maßnahmen getroffen haben.

Es besteht also dringender Handlungsbedarf für Unternehmen, denn die DSGVO bringt einige Neuerungen mit sich, die der internen Anpassung von datenschutzrelevanten Vorgängen bedarf. Gerade die neuen Pflichten, die die DSGVO mit sich bringt, sollten explizit beachtet und intern umgesetzt werden.

Der Gesetzgeber bezweckt mit der DSGVO, dass sich Unternehmen zukünftig mehr mit Daten befassen und entsprechende Maßnahmen treffen, die die Datensicherheit erhöhen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass das Thema Datenschutz in vielen Unternehmen noch nicht die Priorität hat, die sich der Gesetzgeber wünscht um Verbraucher noch mehr zu schützen.

Mithin ist auch zukünftig damit zu rechnen, dass der Datenschutz sich rechtlich weiter entwickeln wird und die Gerichte noch sensibler bei Datenschutzverstößen reagieren und dieses entsprechend personalisieren werden.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte hat sich auf die Bereiche des Wettbewerbsrechts und des Datenschutzes spezialisiert. Die Kanzlei informiert auch im Rahmen ihres Vermittler-Kongresses am 8. Februar 2018 ausführlich zum Thema DSGVO.

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Björn Thorben M.

Björn Thorben M. Jöhnke

Björn Thorben M. Jöhnke ist Gründer und Partner der Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte.

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