- Von Redaktion
- 23.01.2014 um 15:09
Es könnte eng werden für den Versicherer Debeka und dessen Vorstand – beziehungsweise teuer. Dem Unternehmen sowie dem Vorstand rund um Uwe Laue droht eine Millionenstrafe, berichtet das „Handelsblatt“.
Grund ist ein Thema, dass in den Medien bereits seit Längerem für Aufsehen sorgt: Die Debeka und ihre Vertriebspraktiken. Bereits im November berichtete das „Handelsblatt“ von einem Netzwerk im Beamtenapparat, das der Versicherer unterhalten soll. Daraufhin leitete Edgar Wagner, der zuständige Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, ein Verfahren gegen die Debeka ein. Jetzt droht den Verantwortlichen eine Millionenstrafe wegen Verstößen gegen den Datenschutz.
„Wir mussten feststellen, dass Datenschutzvorschriften massiv verletzt wurden, nicht nur in Einzelfällen, sondern womöglich in tausenden von Fällen“, sagte Wagner gegenüber dem „Handelsblatt“. „Weil wir Zweifel haben, ob das Unternehmen alles getan hat, um solche Missstände zu verhindern, haben wir jetzt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Debeka und den Vorstand eröffnet.“
Sollte sich dieser Vorwurf erhärten, müsste der Debeka-Vorstand mit bis zu einer Million Euro Strafe rechnen. Dem Versicherer selbst droht ein Bußgeld von bis zu zehn Millionen Euro.
In einer Pressemitteilung äußerte sich die Debeka zu den Vorwürfen wie folgt:
„Das Verfahren wurde nach Mitteilung des LfDI Rheinland-Pfalz bereits am 20. Dezember 2013 eingeleitet. Die Debeka wurde darüber gleichzeitig unterrichtet. Konkrete Vorwürfe wurden uns bislang nicht bekannt gegeben. Hierbei handelt es sich um einen Anfangsverdacht, der keine Vorverurteilung zulässt. Vielmehr ist die Sach- und Rechtslage weiterhin offen und muss zunächst geklärt werden.
Vor diesem Hintergrund kann sich die Debeka mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht zu Details äußern.
Unabhängig davon hat die Debeka bereits seit Bekanntwerden der ersten Vorwürfe gegen einzelne Mitarbeiter Anfang November 2013 die Untersuchungen des LfDI Rheinland-Pfalz und anderer mit Untersuchungen befassten Stellen aktiv unterstützt und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG mit internen Prüfungen beauftragt. Sobald Ergebnisse dazu vorliegen, werden sämtliche ermittelnden Behörden hierüber informiert.
Parallel dazu wurden bereits weitgehende Maßnahmen ergriffen, um künftig etwaiges Fehlverhalten besser erkennen und damit auch sanktionieren zu können. So wird es unter anderem 26 neue Beauftragte für Datenschutz geben.
Bereits im Oktober 2013 hatte die Debeka strenge Verhaltensrichtlinien eingeführt. Mit dieser neuen Betriebsvereinbarung setzt die Debeka Standards in der Branche. Sie verpflichtet die Unternehmensführung und die Mitarbeiter auf klare Regelungen. Die Verhaltensrichtlinie umfasst neben den Themen Datenschutz, IT-Sicherheit und Nichtdiskriminierung konkretere und umfangreichere Regelungen gegen Bestechung und Korruption. Eine direkte Weisung lautet: Die Debeka toleriert keinerlei Form der Bestechung und Korruption.“
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