- Von Lorenz Klein
- 15.06.2017 um 16:42
„Ist der Allianz damals klar, dass sie Steuerräuber versichert?“, fragt das Redakteursteam. Auf Anfrage habe der Versicherer lediglich mitgeteilt, dass „wie üblich sorgfältig geprüft“ worden sei, ob ihre Anforderungen erfüllt gewesen seien. Sie weise aber auch darauf hin, „dass es weder Aufgabe noch Funktion der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung sein kann, die materielle Rechtslage in solchen Fällen zu prüfen“.
„Schlechtes Licht auf die Versicherungswirtschaft“
Bei HDI Gerling verlasse man sich auf die Einschätzung der Allianz, berichten die Redakteure weiter. Dort habe man das Gutachten selbst gar nicht geprüft, so der Bericht, der sich auf eine Zeugenvernehmung durch einen Mitarbeiter beruft. Auf Nachfrage wolle sich HDI aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ nicht äußern, heißt es weiter. Die Versicherungsstelle Wiesbaden habe auf eine Anfrage nicht reagiert.
„Allianz und HDI Gerling hätten sich nie dafür hergeben dürfen, einen Steuerbetrug zu ‚versichern‘ und demnach nie eine solche Vermögenschadenhaftpflichtpolice anbieten dürfen“, erklärte Susanna Karawanskij, Berichterstatterin für die Fraktion die Linke im Finanzausschuss des Bundestages, am Mittwoch in einer Mitteilung.
Es könne nicht sein, so die Linken-Parlamentarierin, dass Geschäfte „ohne den geringsten Sachverstand“ abgeschlossen würden und dieses „Fehlverhalten dann ein mehr als schlechtes Licht auf das Gesamtunternehmen und die Versicherungswirtschaft in Deutschland wirft“.
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