- Von Redaktion
- 09.09.2016 um 14:24
Das LG Düsseldorf führt weiterhin aus, dass Unternehmen den Seitenbesucher über die Weitergabe seiner Daten aufklären müssen. Die Implementierung des Like-Buttons verletze danach Datenschutzvorschriften, weil dadurch unter anderem die IP-Adresse des Seitenbesuchers ohne seine ausdrückliche Zustimmung an Facebook weitergeleitet werde. Damit verstoße der Like-Button gegen Datenschutzvorschriften.
Sechs große Unternehmen abgemahnt
Die Verbraucherzentrale mahnte dabei sechs größere Unternehmen ab, die diesen Like-Button auf der Webseite hatten. Vier Unternehmen unterwarfen sich, zwei Unternehmen wurden verklagt. Davon änderte ein Unternehmen bereits die Social-Media-Dienste auf der Webseite derart ab, dass diese von den Seitenbesuchern selbst aktiviert werden müssen und dabei die Zustimmung erteilen, dass Daten an die Betreiber der sozialen Netzwerke übertragen werden.
Das Urteil des LG Düsseldorf könnte dabei möglicherweise Einfluss auf andere Gerichte nehmen. Zwar ist diese Entscheidung nicht bindend für weitere Gerichte, jedoch zeigt es deutlich, dass auch die Gerichte die Problematik des Datenschutzes kennen. Nicht nur die Datenschutzbestimmungen von Facebook selbst sind umstritten. Auch Unternehmen können sich nach dieser Entscheidung nicht aus der Verantwortung ziehen, indem sie nur einfach auf Facebook in den Datenschutzbestimmungen verweisen.
Stetig steigende Anforderungen an den Datenschutz
Nicht zu verkennen ist jedoch, dass diese Datenschutzproblematik durch die Implementierung von Facebook-Elementen auf der eigenen Webseite Tür und Tor öffnet: Wird die eigene Webseite den stetig steigenden Anforderungen an den Datenschutz im Rahmen einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung noch gerecht?
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