- Von Redaktion
- 13.10.2015 um 18:19
Was ist der Sinn des Provisionsabgabeverbots?
Elisabeth Stiller: Wesentliche Zielsetzung des Provisionsabgabeverbots ist der Grundsatz der Gleichbehandlung. Einzelne Versicherte oder Gruppen von Versicherten, die großes Verhandlungsgeschick im Gespräch mit dem Vermittler an den Tag legen, sollen nicht gegenüber anderen, weniger versiert verhandelnden Parteien, bevorzugt werden. Ferner schützt es den Verbraucher vor übereilten Vertragsabschlüssen und unterstützt damit eine hohe Beratungsqualität der Versicherungsvermittler. Die Qualität in der Beratung fördert das Vertrauen der Kunden, was wiederum eine Grundvoraussetzung für den Kunden ist, sich umfassend beraten zu lassen.
Benachteiligt das Provisionsabgabeverbot die Versicherungsvermittler, weil es für Versicherungen, nicht aber Fonds und Finanzprodukte gilt?
Das Provisionsabgabeverbot benachteiligt die Versicherungsvermittler nicht. Denn der Mehrwert, den die Vermittler mit ihrer fundierten Beratung für den Kunden bieten, ist unabhängig vom Provisionsabgabeverbot zu betrachten. Fühlt sich der Kunde von seinem Vermittler gut beraten, wird er sich gerade bei langfristigen Entscheidungen, wie sie zum Beispiel bei der Planung der Altersvorsorge anstehen, an den Details der angebotenen Produkte orientieren und sich nicht unbedingt von der Provisionsabgabe „ködern“ lassen. Der Wettbewerb soll über das Produkt stattfinden, nicht über die Bereitschaft des Vermittlers, Teile seiner Vergütung abzugeben.
Das Provisionsabgabeverbot ist praktisch schon tot. Es besteht zwar auf dem Papier, die Verstöße werden aber von der Bafin nicht verfolgt. Ist eine Abschaffung vor diesem Hintergrund nicht ein logischer Schritt?
Das Provisionsabgabeverbot schützt den Verbraucher. Der Gesetzgeber sollte es daher nicht abschaffen, sondern im Gegenteil stärken. Potenzielle Kunden sollen mit dem besten Versicherungsangebot überzeugt werden, nicht mit Sondervergütungen durch den Vermittler. Zu Versicherungsprodukten, die gerade im Leben-Bereich für Sicherheit und Langfristigkeit stehen, passen kurzfristige Anreize, wie sie durch die Weitergabe der vom Unternehmen gezahlten Provision an den Kunden entstehen würden, nicht. Die bestehenden Verordnungen dürfen nicht außer Kraft gesetzt werden, sondern müssen im Rahmen der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD (Insurance Distribution Directive) neu geregelt und idealerweise dann im Gesetz verankert werden.
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