- Von Lorenz Klein
- 18.07.2019 um 08:45
Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG), Deutschlands größter Finanzvertrieb, „bricht seit Jahren das Gesetz, weil sie die Vorstandsbezüge nicht veröffentlicht“, berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) in ihrer Donnerstagsausgabe. Dabei beruft sich die Zeitung auf die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, die jährlich die Bilanzen des Unternehmens mit Sitz in Marburg und Frankfurt prüft.
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„Entgegen Paragraf 314 Absatz 1 Nr. 6 Buchstabe a) des Handelsgesetzbuches wurden im Konzernanhang die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder nicht angegeben“, zitiert die Zeitung die Wirtschaftsprüfer Elmar Hell und Bertram Doublier von KPMG. Die Folge sei ein „eingeschränkter Bestätigungsvermerk“ im Geschäftsbericht, der nach der Prüfung der Bilanzen am 19. März 2019 erfolgt sei. „Das ist so etwas wie die Note vier minus in einer Klausur. Bei anderen Konzernen hat das zum Rücktritt von Finanzchefs geführt“, so die SZ.
Eine DVAG-Sprecherin kommentierte den Sachverhalt auf Anfrage der Zeitung wie folgt: „Die Deutsche Vermögensberatung hat sich bezüglich der Angaben zu den Bezügen des Vorstandes bereits vor Jahren dazu entschlossen, von der Ausnahmeregelung gemäß Paragraf 286 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches Gebrauch zu machen.“
Dieser Paragraf erlaube es den nicht an der Börse notierten Unternehmen, die Veröffentlichung der Gesamtbezüge der Vorstände ausnahmsweise zu unterlassen, schreibt die Zeitung. Allerdings sei dies nur zulässig, „wenn sich anhand dieser Angaben die Bezüge eines Mitglieds dieser Organe feststellen lassen“.
Es gehe hier nicht um „Kleinigkeiten“, schreibt die SZ
Die SZ folgert daraus, dass die DVAG nicht wolle, dass sich aus der Gesamtsumme der Vorstandsbezüge rückschließen lasse, wie viel Vorstandschef Andreas Pohl verdient. „Wie das bei zehn Vorstandsmitgliedern funktionieren soll, lässt die Sprecherin offen“, fügt die Zeitung hinzu, aus deren Sicht der Einwand auch rechtlich keinen Bestand hat: „Wenn die Nicht-Veröffentlichung der Bezüge rechtmäßig wäre, dürfte KPMG den Prüfungsbericht nicht einschränken.“
Es gehe hier nicht um „Kleinigkeiten“, heißt es weiter. Denn eine Einschränkung eines Prüfungsberichts, wie sie von KPMG veranlasst wurde, setze voraus, dass die „nicht bereinigten Unrichtigkeiten oder Verstöße bedeutend oder wesentlich sind“, beruft sich die SZ auf ein Zitat von David Thorn von der Wirtschaftsprüferkammer in Berlin.
IHK habe keine Sanktionsmöglichkeit
Von Ermittlungen oder Bußgeldern gegen die DVAG wegen des Gesetzesverstoßes sei nichts bekannt, heißt es weiter. Die Finanzaufsicht Bafin sei nicht zuständig für die Versicherungsmakler und Vertreter, die Industrie- und Handelskammer (IHK) hingegen schon. Jedoch sehe die IHK Frankfurt hier keinen Handlungsbedarf. „Die Einhaltung der im Handelsgesetzbuch geregelten Pflichten unterliegt nicht der Aufsicht der IHK“, zitiert die Zeitung den Geschäftsführer Reinhard Fröhlich. Demnach habe die IHK in diesem Fall keine Sanktionsmöglichkeit.
Die DVAG beschäftigt 17.000 hauptberufliche Vertreter und erzielte 2018 einen Jahresumsatz von 1,6 Milliarden Euro. Familie Pohl hält 60 Prozent der DVAG-Anteile, 40 Prozent sind im Besitz des Versicherungskonzerns Generali.
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