- Von Andreas Harms
- 08.05.2023 um 12:10
Die EU-Kommission hat offenbar einen ersten Entwurf erstellt, wie man Kleinanlegern in der Europäischen Union besser helfen kann. Dem Bundesverband Finanzdienstleistung AfW liegt dieser Entwurf nun vor.
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In einer Mitteilung zitiert der Verband somit einige Details zu einem Thema, dass in den vergangenen Monaten die Gemüter ziemlich erhitzt hatte, nämlich Provisionen:
- Das vollständige Provisionsverbot ist nicht enthalten (ursprünglich war es ja angedacht). Allerdings wolle man drei Jahre, nachdem die Rechtsvorschriften in Kraft getreten sind, die Lage erneut überprüfen.
- Das Provisionsverbot steht nicht im Entwurf drin, da man seine Folgen für die bestehenden Vertriebssysteme nicht abschätzen könne.
- Allerdings will die Kommission Anreize (also auch Provisionen) bei reinen Ausführungsprodukten ohne Beratung zumindest teilweise verbieten. Außerdem will man die beruflichen Anforderungen für Finanzberater verschärfen und einen überarbeiteten „Best-Interest“-Test vorlegen. Der soll Berater dazu bringen, verstärkt auch alternative, preisgünstige Produkte anzubieten.
- EU-Aufsichtsbehörden soll es erlaubt werden, Preis-Leistungs-Maßstäbe für Kosten und Leistung zu schaffen. Weichen Finanzberater davon ab, soll das ein erster Hinweis darauf sein, dass Kosten und Gebühren zu hoch sein könnten und das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht in Ordnung ist.
Der finale Vorschlag für die Kleinanlagestrategie der EU-Kommission soll am 24. Mai 2023 vorliegen. Entsprechend bremst auch Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, erst einmal:
„Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich um einen Entwurf handelt, was bedeutet, dass das Dokument vor seiner offiziellen Vorlage noch geändert werden könnte. Grundsätzlich begrüßen wir im Interesse der von uns vertretenen unabhängigen Finanzanlagenvermittlerinnen und -vermittler sowie Versicherungsmaklerinnen und -makler und ihrer Kunden selbstverständlich die Entscheidung der Kommission, auf ein vollständiges Provisionsverbot zu verzichten.“
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