- Von Redaktion
- 11.05.2016 um 16:23
Einige Kernvorwürfe gibt es im Rechtsstreit zwischen dem BVK und Check24. Das Vergleichsportal kläre nicht deutlich genug über seinen Maklerstatus auf. Auch die Beratungspflicht steht zur Debatte.
Zum ersten Punkt hatte sich die vorsitzende Richterin Barbara Clementi bereits im ersten Verhandlungstermin geäußert. Nein, Check24 mache nicht deutlich genug, dass es einen Maklerstatus habe. Das müsse deutlicher hervorgehoben werden. Punktsieg für den BVK.
Um den zweiten Punkt ging es am Mittwoch. Richterin Clementi lehnte das Geschäftsmodell von Check24 nicht ab. Das Ausfüllen der erforderlichen Abfragemasken im Internet erfordere „gewisse geistige Fähigkeiten“. Man könne also davon ausgehen, dass der Verbraucher „nicht nur Bahnhof“ verstehe und gar nicht wisse, was für einen Vertrag er abschließe, zitiert das Handelsblatt die Richterin.
Dies gelte vor allem für einfache Versicherungsprodukte. Außerdem würden Verbraucher absichtlich den Weg über das Internet wählen, um Zeit zu sparen und auf ein Makler-Gespräch zu verzichten. „Wer im Internet sucht, hat einen Fokus auf den Preis und weiß, dass die Beratung nicht gleich intensiv ausfällt“, so die Richterin weiter.
Ein Ergebnis gab es am Mittwoch noch nicht. Der nächste Verhandlungstag ist auf den 13. Juli angesetzt.
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