- Von Manila Klafack
- 20.02.2018 um 12:13
Wie wichtig eine gute Beratung beim Versicherungsabschluss ist, zeigt eine Zusammenstellung von Urteilen des Infodienstes Recht und Steuern der Landesbausparkassen (LBS). Dort wurden neun Gerichtsentscheidungen nach unterschiedlichen Schadensfällen zusammengetragen.
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Dabei ging es unter anderem um die Absicherung im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung, um die Folgen von Einbruchdiebstählen oder wann eine Fahrlässigkeit vorliegt.
Wir haben drei Fälle für Sie rausgesucht (alle neun gibt es hier):
So schloss sich das Amtsgericht Ansbach (Aktenzeichen 5 C 516/17) der Auffassung einer Versicherung an, die nicht für den durch einen Sturm verursachten Schaden an einem Sichtschutzzaun aufkommen wollte. Der Zaun sei nicht eine klassische Einfriedung des Grundstücks, die mitversichert sei, sondern ein zusätzlicher optischer Schutz der Privatsphäre.
Das Oberlandesgericht Frankfurt (Aktenzeichen 7 U 119/16) stimmte einer Versicherung zu, die die Erstattung von mehreren Armbanduhren im Wert von rund 90.000 Euro nicht vollständig übernahm. Die vom Kläger abgeschlossene Hausratversicherung sah eine Entschädigungssumme von bis zu 20.000 Euro für außerhalb eines Stahlschranks aufbewahrte Wertsachen vor. Sie übernahm auf Kulanzbasis 35.000 Euro des durch einen Diebstahl entstandenen Schadens, wollte jedoch nicht für die gesamte Summe aufkommen.
Der Mieter einer Wohnung musste die Hälfte des Schadens an einem Gebäude (rund 140.000 Euro) übernehmen, der durch eine Butangasexplosion entstanden war. Er hätte nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen IV ZR 52/14) fahrlässig, jedoch nicht grob fahrlässig gehandelt, als er unter anderem die Gasflasche ohne Schutzkappe aufbewahrte.
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