Kunden im Brillengeschäft. © Getty Images
  • Von Redaktion
  • 13.01.2016 um 18:04
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Eine Jungunternehmerin geht zu einer Bank und lässt sich dort zum Thema Versicherungen beraten. Nach einem Einbruch in ihrem Brillengeschäft steht die Frau kurz vor der Privatinsolvenz, weil die Versicherung nicht zahlt – es liegt kein Schadensfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vor. Hat die Bank die Kundin falsch beraten?

Was war geschehen?

Eine Erlangerin will sich mit ihrem Brillengeschäft selbstständig machen und lässt sich dazu von der Sparkasse Erlangen beraten. Die Mitarbeiter empfehlen ihr laut einem Bericht der Erlanger Nachrichten eine Diebstahlversicherung, eine Umsatzausfallversicherung, eine Betriebshaftpflicht und eine Risikolebensversicherung, die sie auch alle abschließt.

Im April 2015 dann der Schock: Unbekannte steigen in das Optikergeschäft der jungen Frau ein und räumen es aus. Der Schaden beläuft sich auf rund 100.000 Euro. Einbruchsspuren findet die Kriminalpolizei aber kaum.

Die Unternehmerin meldet den Schaden umgehend ihrer Versicherung. Die antwortet aber erstmal nicht. Die Optikerin hat daher kein Geld, um neue Ware zu kaufen. Schließlich lösen die Eltern ihre Altersvorsorge auf, geben ihrer Tochter das Geld. In ihrem Blog schreibt die Optikerin: „Wenn ich den Laden hätte schließen müssen, dann hätte dies bedeutet: Privatinsolvenz für mich mit 24 Jahren und vier arbeitslose Mitarbeiter, die sich auf mich verlassen und für die ich Verantwortung habe.“

Das schreibt der Versicherer

In einer Stellungnahme gegenüber der Zeitung gibt der Versicherer an: „Nach Feststellungen der Kripo Erlangen, im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt, haben Täter am 20. April 2015 während der Geschäftszeiten sich eines Schlüssels des Brillenladens bemächtigt. Dieser Zweitschlüssel lag frei zugänglich in einem kleinen Schub unterhalb der Kasse und wurde auch Kunden, die eine Toilette benutzen wollen, von hieraus übergeben.“

Damit hätten sich die Täter Zugang zu dem Geschäft verschafft und die Brillengestelle gestohlen. Sie ließen den Originalschlüssel nach der Tat von innen im Schloss der Eingangstür stecken. Daher habe kein Einbruch im klassischen Sinne stattgefunden und es liege kein Schadensfall vor. Dadurch wiederum greife auch die Umsatzausfallversicherung nicht. „Eine Ertragsschutzversicherung“, heißt es in der Stellungnahme weiter, „leistet immer dann, wenn ein versichertes Schadenereignis zugrunde liegt. Da, wie oben beschrieben kein versichertes Ereignis vorliegt, kann keine Leistung aus der Ertragsschutzversicherung erfolgen.“

Ist die Sparkasse Schuld? Hat sie die junge Geschäftsfrau falsch beraten? Die Sparkasse selbst beruft sich laut Bericht auf das Bankgeheimnis und will öffentlich keine Stellung nehmen. Der Versicherer schreibt laut Zeitung: „Bei der Beratungsqualität der Sparkasse Erlangen und insbesondere der fachlichen Qualifikation der Beraterin für Versicherungsfragen/Firmen haben wir keinerlei Anlass für Zweifel.“

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