- Von Lorenz Klein
- 12.07.2023 um 16:44
Jedem Vermittler sollte das bekannt sein: Wenn Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) tätig sind, müssen sie das dem Kunden „klar und verständlich“ mitteilen – und das „bereits beim ersten Geschäftskontakt“, wie Christopher Ulrich von der IHK Magdeburg erklärt. Diese Pflicht zur sogenannten Erstinformation ergibt sich aus Paragraf 15 der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV).
Doch nicht alle Vermittlerinnen und Vermittler scheinen diese klare Ansage des Gesetzgebers verinnerlicht zu haben – so offenbar auch nicht das Berliner Start-up „Ma Money“. Laut einem aktuellen Bericht des ZDF-Verbrauchermagazins „WISO“ ist die unterschlagene Erstinformation bei „Ma Money“ aber nicht das einzige, das die beiden Reporterinnen im Undercover-Einsatz stutzig gemacht hat (den gesamten Beitrag gibt es oben im Video zu sehen oder in der ZDF-Mediathek (7:47 Minuten)).
„WISO“ testet Makler mit versteckter Kamera
BU-Makler kritisiert „WISO“-Bericht
WISO-Test bringt Makler auf Zinne
Aber der Reihe nach: Erklärtes Ziel der „WISO“-Redaktion war es, Finanzberatungen unter die Lupe zu nehmen, die sich als Finfluencerinnen und Finanzcoaches speziell an Frauen richten. Nicht alle dieser Angebote seien auch seriös, findet Anne Connelly. Die ehemalige Aktienanalystin ist mit „Her Money“ inzwischen selbst aktiv in der Frauen-Finanz-Beratung (und war auch schon im Pfefferminzia-Podcast „Die Woche“ zu Gast). Die Pandemie habe viele digitale Beratungsangebote für Frauen hochgeschwemmt, so Connelly gegenüber „WISO“, und da müsse man beziehungsweise frau „schon ein bisschen genauer hingucken“.
Ein bisschen genauer hingucken wollten die ZDF-Reporterinnen dann also bei „Ma Money“, als eine von zwei ausgewählten „Stichproben“, wie es heißt. Frauen sollen hier in entspannter Atmosphäre, zum Beispiel in einem Beautysalon oder einer Kunstgalerie, beraten werden.
Die „Ma Money“-Mitarbeiterin erklärte schließlich der als Normalo-Kundin getarnten ZDF-Frau, dass sie „umfassend und langfristig“ beraten möchte. Das Tolle sei auch, dass die Beratung kostenlos erfolge, wird die Beraterin im Beitrag zitiert.
„Wir sind ja keine Versicherungsvertreter“ Äh, doch
„Ma Money“ erhalte Provisionen von Partnerfirmen, so die Beraterin weiter, wie etwa Generali, Advocard oder Badenia. „Die haben wir ausgesucht, weil sie nach unserer Erfahrung gut sind, auch wegen der Leistungen“, heißt es im Film. Doch diese Aussage, die laut „WISO“ auf einem nachgesprochenen Gedächtnisprotokoll beruht, ist irreführend. Denn ein Blick ins Impressum von „Ma Money“ zeigt, dass deren Mitarbeiterinnen allesamt gebundene Vermittlerinnen sind.
Die Versicherungsprodukte beschränken sich dabei auf die Produkte des Generali-Konzerns, wozu auch Advocard und Badenia gehören. Das alles habe die Mitarbeiterin verschwiegen, auch bei weiteren Terminen, heißt es im Bericht. Sie soll sogar gesagt haben: „Wir sind ja keine Versicherungsvertreter.“
„WISO“ sucht daraufhin die Verbraucherschützerin Sandra Klug auf, die für die Verbraucherzentrale in Hamburg (VZHH) arbeitet. Klug bekommt vom ZDF alle dokumentierten Beratungsgespräche gezeigt. Sie betont:
Vermittler haben die Pflicht, direkt beim Erstkontakt die Erstinformation auch an die Verbraucherinnen weiterzugeben – das heißt, zu offenbaren, wer man eigentlich ist.“
„Erst beim vierten Termin, als es um die Vermittlung eines konkreten Geldanlageproduktes geht, erfahren wir so ganz nebenbei, mit wem wir es wirklich zu tun haben: Mit der DVAG“, fahren die Reporterinnen fort. Denn das stehe auf der Datenschutzerklärung, die nun zu unterschreiben sei. „Vor uns sitzt also eine Mitarbeiterin der Deutschen Vermögensberatung, die enge Verbindungen zum Generali-Konzern hat“, schlussfolgert der Bericht.
„WISO“ will nun von „Ma Money“ wissen, „ob hier Kundinnen bewusst getäuscht werden sollen“. Die DVAG weist alle Anschuldigungen zurück und teilt schriftlich mit:
Bereits im Erstgespräch wurde erläutert, mit welchen Partnern die Beraterinnen zusammenarbeiten, auch wurde darauf eingegangen, dass erst mit Vertragsabschluss eine Provision fällig wird.“
Doch das reicht laut Gesetz nicht aus, hält „WISO“ dem entgegen. Noch einmal Sandra Klug von der VZHH:
Grundsätzlich ist ein Versicherungsvermittler gehalten, beim Erstkontakt schriftlich nach Paragraph 15 Versicherungsvermittlungsverordnung eine Erstinformationen zu geben. Das ist hier nicht geschehen. Das ist ein ganz klarer Verstoß gegen die gesetzlichen Forderungen.“
Es folgt die rhetorische Frage der Reporterinnen: „Hat die verkappte DVAG-Mitarbeiterin wenigstens bedarfsgerechte Produkte empfohlen?“ Vermitteln dürfe sie eigentlich nur Versicherungen – trotzdem habe sie vor allem Geldanlagen und zwar konkrete Aktienfonds empfohlen, so der Vorwurf.
Die DVAG hat auch dazu Stellung bezogen – und erklärt, dass noch ein weiterer Berater hinzugezogen worden wäre der eine Erlaubnis zur Geldanlagevermittlung besitzt. In jedem Fall wären bei den empfohlenen Aktienfonds „hohe jährliche Verwaltungskosten fällig geworden, die die Rendite schmälern“, kontert „WISO“.
Auch Verbraucherschützerin Sandra Klug meint, dass die Kundin damit nicht gut beraten gewesen wäre: „Die Produkte wurden empfohlen, weil man damit eine Menge Geld verdienen kann, da fließen Provisionen und Provisionen sind natürlich das Interesse von Verkäuferinnen. Dementsprechend ist provisionsorientiert beraten worden, nicht bedarfsgerecht.“
Die DVAG widerspricht:
Die Dienstleistung der Beraterinnen ist eine Konzeptberatung, die die Wünsche und Ziele der Kundinnen und Kunden in den Mittelpunkt stellt.“
Doch es hilft nichts: „Die erste Frauen-Finanz-Beratung überzeugt uns nicht“, lautet das ernüchternde Fazit von „WISO“. Welche Erfahrungen die Reporterinnen bei der Finanzbloggerin „Miss Moneypenny“ alias Natascha Wegelin gemacht haben, erfahren Sie im Video.
arwin kluge
Vor 1 JahrDass sich Strukkis der DVAG gerne als “Vermögensberater” verkaufen und nicht als das, was Sie sind, nämlich Versicherungsvertreter, ist seit vielen Jahren bekannt. Der Gesetzgeber sollte da endlich härter durchgreifen
Modl
Vor 1 JahrDiese Strukkis sind nicht mal Versicherungsvertreter, Konzeptberater wie die DVAG ja selber sagt, diese Menschen kennen die Produkte nicht mal die sie verkaufen. Der ganze Verein gehört verboten. Mir tut es wirklich für die Menschen leid die sich auf so etwas einlassen. Das Ergebnis sind gescheiterte Existenzen und verärgerte Kunden. letztendlich ein fusstritt gegen Menschen die diesen Beruf ernst nehmen.
4 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentierenarwin kluge
Vor 1 JahrDass sich Strukkis der DVAG gerne als “Vermögensberater” verkaufen und nicht als das, was Sie sind, nämlich Versicherungsvertreter, ist seit vielen Jahren bekannt. Der Gesetzgeber sollte da endlich härter durchgreifen
Modl
Vor 1 JahrDiese Strukkis sind nicht mal Versicherungsvertreter, Konzeptberater wie die DVAG ja selber sagt, diese Menschen kennen die Produkte nicht mal die sie verkaufen. Der ganze Verein gehört verboten. Mir tut es wirklich für die Menschen leid die sich auf so etwas einlassen. Das Ergebnis sind gescheiterte Existenzen und verärgerte Kunden. letztendlich ein fusstritt gegen Menschen die diesen Beruf ernst nehmen.
weitere kommentare
1 2