Eine Frau nimmt aus einem Regal ein Formular zur Steuererklärung: 2019 sieht unter anderem der Mantelbogen ganz anders aus als üblich. © picture alliance/Marijan Murat/dpa
  • Von Juliana Demski
  • 21.01.2020 um 08:18
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lesedauer Lesedauer: ca. 00:55 Min

Wer seine Steuererklärung für das vergangene Jahr angehen will, wird merken: Es gibt einige Änderungen. Unter anderem gibt es einen neuen Mantelbogen. Hier erfahren Sie, welche Auswirkungen das mit sich bringt.

Mit der Steuererklärung 2019 wurde ein neuer Hauptvordruck, auch Mantelbogen genannt, eingeführt. Bislang waren es vier Seiten, nun sind daraus zwei geworden. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) erklärt, was zu beachten ist.

Auf der ersten Seite des Mantelbogens bleibt noch alles wie gehabt: Steuernummer, das zuständige Finanzamt, die eigene Adresse, Name und Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners, die persönliche Bankverbindung. Auf der zweiten Seite aber sieht ab jetzt alles anders aus. Hier gibt es nur noch wenige Fragen:

  • Wohin der Steuerbescheid geschickt werden soll,
  • ob ein Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage gestellt wird,
  • ob es Einkommensersatzleistungen gibt,
  • und ob ergänzende Angaben zur Steuererklärung zu machen sind.

Das bedeutet: Alle weiteren Informationen, die bislang im vierseitigen Mantelbogen einzutragen waren, sind zu eigenen Anlagen geworden. Hier die Namen der vier neuen Anlagen und was darin einzutragen ist:

Anlage Sonderausgaben 

Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge, Berufsausbildungskosten, weitere Aufwendungen wie gezahlte Versorgungsleistungen und Unterhaltsleistungen

Anlage Außergewöhnliche Belastungen/Pauschbeträge 

Behinderten-Pauschbetrag, Hinterbliebenen-Pauschbetrag, Pflege-Pauschbetrag und andere Aufwendungen wie Krankheitskosten, Pflegekosten oder Bestattungskosten

Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen

Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs), Handwerkerleistungen und anderes.

Anlage Sonstiges 

Steuerermäßigungen bei Belastung mit Erbschaftssteuer, Verlustabzüge und anderes.

Ebenso müssen Daten, die dem Finanzamt bereits elektronisch vorliegen, nicht mehr eingetragen werden – wie zum Beispiel Lohn und Rente.

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Juliana Demski

Juliana Demski gehörte dem Pfeffi-Team seit 2016 an. Sie war Redakteurin und Social-Media-Managerin bei Pfefferminzia. Das Unternehmen hat sie im Januar 2024 verlassen.

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