- Von Juliana Demski
- 21.01.2020 um 08:18
Mit der Steuererklärung 2019 wurde ein neuer Hauptvordruck, auch Mantelbogen genannt, eingeführt. Bislang waren es vier Seiten, nun sind daraus zwei geworden. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) erklärt, was zu beachten ist.
CSU fordert steuerliche Vorteile für Altersvorsorge
Das ändert sich 2020 für Verbraucher
Bund der Steuerzahler bremst Optimismus
Auf der ersten Seite des Mantelbogens bleibt noch alles wie gehabt: Steuernummer, das zuständige Finanzamt, die eigene Adresse, Name und Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners, die persönliche Bankverbindung. Auf der zweiten Seite aber sieht ab jetzt alles anders aus. Hier gibt es nur noch wenige Fragen:
- Wohin der Steuerbescheid geschickt werden soll,
- ob ein Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage gestellt wird,
- ob es Einkommensersatzleistungen gibt,
- und ob ergänzende Angaben zur Steuererklärung zu machen sind.
Das bedeutet: Alle weiteren Informationen, die bislang im vierseitigen Mantelbogen einzutragen waren, sind zu eigenen Anlagen geworden. Hier die Namen der vier neuen Anlagen und was darin einzutragen ist:
Anlage Sonderausgaben
Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge, Berufsausbildungskosten, weitere Aufwendungen wie gezahlte Versorgungsleistungen und Unterhaltsleistungen
Anlage Außergewöhnliche Belastungen/Pauschbeträge
Behinderten-Pauschbetrag, Hinterbliebenen-Pauschbetrag, Pflege-Pauschbetrag und andere Aufwendungen wie Krankheitskosten, Pflegekosten oder Bestattungskosten
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen
Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs), Handwerkerleistungen und anderes.
Anlage Sonstiges
Steuerermäßigungen bei Belastung mit Erbschaftssteuer, Verlustabzüge und anderes.
Ebenso müssen Daten, die dem Finanzamt bereits elektronisch vorliegen, nicht mehr eingetragen werden – wie zum Beispiel Lohn und Rente.
0 Kommentare
- anmelden
- registrieren
kommentieren