- Von René Weihrauch
- 05.01.2021 um 09:04
Vom Aus für den Solidaritätszuschlag bis zur Einführung der Grundrente – diese Änderungen traten am 1. Januar 2021 in Kraft:
Abschaffung des Soli
Potenzielle Kunden haben nächstes Jahr mehr Geld zur Verfügung. Für mehr als 90 Prozent der Steuerzahler entfällt der Solidaritätszuschlag ganz oder teilweise. Die eingesparte Summe lässt sich zum Beispiel in die private Altersvorsorge oder Krankenzusatzversicherungen investieren.
Grundfreibetrag steigt
Auch das spült Verbrauchern mehr Geld in die Kasse: Der Steuerfreibetrag erhöht sich auf 9.744 Euro. 2022 soll er weiter steigen, auf dann 9.984 Euro.
Rürup-Rente wird attraktiver
Beiträge zur Rürup-Rente (offiziell: Basis-Rente) sind künftig besser steuerlich absetzbar. Der mögliche Höchstbetrag steigt auf 25.787 Euro. Ansetzbar sind davon im kommenden Jahr 92 Prozent (2020: 90 Prozent). Tatsächlich können dann also bis zu 23.724 Euro als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Grundrente kommt
Das Gesetz zur Grundrente ist am 1. Januar in Kraft getreten. Die Grundrente ist ein Zuschlag auf die individuelle Rente. Sie wird an Menschen gezahlt, die mindestens 33 Beitragsjahre vorweisen können und in ihrem Berufsleben unterdurchschnittlich verdient haben. Maximal möglich sind 418 Euro monatlich, im Schnitt werden es voraussichtlich 75 Euro sein.
bAV: Steuerfreier Anteil steigt
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zur allgemeinen Rentenversicherung steigt auf 85.200 Euro in den alten und auf 80.400 Euro in den neuen Bundesländern. Folge für die betriebliche Altersversorgung: Da Arbeitnehmer bis zu 8 Prozent der BBG steuerfrei und 4 Prozent sozialabgabenfrei in eine Pensionskasse, einen Pensionsfond oder eine Direktversicherung investieren können, steigt der steuerfreie Anteil auf maximal 568 Euro im Monat (bisher: 552 Euro). Der sozialabgabenfreie Teil erhöht sich von 276 auf bis zu 284 Euro.
Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer
Auch in der GKV steigt die Beitragsbemessungsgrenze, und zwar von 56.250 auf 58.050 Euro. Bis zu diesem Jahreseinkommen wird die Höhe des GKV-Beitrags berechnet. Für viele gutverdienende, gesetzlich Versicherte wird es also teurer. Zudem steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur GKV auf 1,3 Prozent.
PKV-Wechsel: Einkommensgrenze steigt
Wer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss 2021 mindestens 64.350 Euro verdienen. 2020 lag die Grenze bei 62.550 Euro. Dadurch steigt auch der maximal mögliche Arbeitgeberzuschuss von 367,97 auf 379,74 Euro.
Mehrwertsteuer
Ab Januar gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter und 7 Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs. Zum 1. Juli 2020 hatte die Bundesregierung die Steuer wegen der Corona-Pandemie gesenkt, um die Konjunktur zu stützen.
Elster
Steuererklärungen konnten bislang über eine spezielle Software der Finanzverwaltung abgegeben werden. Damit ist allerdings Schluss: Das Programm „ElsterFormular“ steht Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht mehr zur Verfügung. Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020, die im Jahr 2021 abgegeben wird, kann nicht mehr in „ElsterFormular“ erstellt werden. Dafür steht aber das elektronische Finanzamt „Mein Elster“ zur Verfügung. Wer das Programm der Finanzverwaltung bisher genutzt hat, kann seine Steuerdaten zu „Mein Elster“ oder zu einer anderen Software mitnehmen. Dies erspart die erneute Eingabe der bereits erfassten Angaben.
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2021 von derzeit 9,35 Euro auf 9,50 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2021 soll er dann noch einmal um weitere 10 Cent auf 9,60 Euro pro Stunde steigen.
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