Rechtsanwalt Tim Banerjee rät freien Handelsvertretern, eine fristlose Kündigung immer überprüfen zu lassen. Formale Fehler können oft zu einem Vergleich führen. © Banerjee & Kollegen
  • Von Manila Klafack
  • 07.08.2018 um 09:49
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lesedauer Lesedauer: ca. 01:15 Min

Eine fristlose Kündigung sollte ein freier Handelsvertreter nicht ungeprüft hinnehmen, raten die Rechtsanwälte der Kanzlei Banerjee & Kollegen. Denn oftmals seien formale Fehler vorhanden, die einen Vergleich ermöglichten. Damit könne der finanzielle Verlust der aufgekündigten Zusammenarbeit zumindest geschmälert werden.

Bekommt ein freier Handelsvertreter von der Versicherungsgesellschaft eine Kündigung, ist das meist mit beträchtlichen Einschnitten verbunden. Bei einer Alleinvertretung und einer fristlosen Kündigung trifft es den Handelsvertreter umso härter. Darum weist Tim Banerjee, Rechtsanwalt der Mönchengladbacher Wirtschaftskanzlei Banerjee & Kollegen, auf die Möglichkeiten hin, sich dagegen zu wehren.

„Insbesondere das Instrument der fristlosen Kündigung wird sehr großzügig von Unternehmen eingesetzt. Dabei ist dies in den meisten Fällen gar nicht haltbar“, stellt er fest. „Das Problem daran: Im Gegensatz zu Angestellten wehren sich viele freie Handelsvertreter nicht gegen eine fristlose Kündigung und nehmen diese mehr oder weniger klaglos hin. Dies führt zu erheblichen finanziellen Nachteilen“, so Banerjee.

„Für jede außerordentliche Kündigung ist ein wichtiger Grund erforderlich“, ergänzt Manuela Müller, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Banerjee & Kollegen. Außerdem müsse der außerordentlichen Kündigung eine Abmahnung vorausgehen. Nur ausnahmsweise könne sie entfallen. „Dies sind bereits zwei Parameter, die in der Praxis oftmals durch die Unternehmen ignoriert werden. Aber wenn freie Handelsvertreter die Kündigung dann akzeptieren, hat das Unternehmen sein Ziel erreicht“, so Müller.

Formale Mängel können zum Vergleich führen

Der Rat der Experten: Auf keinen Fall der fristlosen Kündigung zustimmen, sondern überprüfen lassen. Oftmals würden sich eklatante Mängel zeigen und damit die Basis für einen finanziellen Vergleich liefern. „Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung ist beispielweise ein erheblicher Vertrauensbruch, der eine weitere Zusammenarbeit gar nicht oder nur unter extrem erschwerten Bedingungen möglich macht“, betont Tim Banerjee.

Diesen Grund müsse das Unternehmen ausführlich in der ebenfalls zwingend erforderlichen Abmahnung darlegen. Diese Abmahnung muss schriftlich erfolgen und Hinweis-, Rüge-, Warn-, Beweissicherungs- und Dokumentationsfunktionen enthalten. „Nur dann entfaltet sie überhaupt eine arbeitsrechtliche Wirkung“, betont der Rechtanwalt.

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Manila Klafack

Manila Klafack war bis März 2024 Redakteurin bei Pfefferminzia. Nach Studium und redaktioneller Ausbildung verantwortete sie zuvor in verschiedenen mittelständischen Unternehmen den Bereich der Öffentlichkeitsarbeit.

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