- Von Redaktion
- 12.02.2020 um 12:05
Beispiel 5: Apotheken: Apotheken-Betriebsordnung/Alarm/DIN 58345
Worauf man bei Akquise und Betreuung dieser hochinteressanten Zielgruppe achten muss, kann jeder Vermittler kompakt, praxisnah und mit Weiterbildungspunkten versehen hier erfahren. Deshalb hier nur kurz den wichtigsten Punkt und dann zwei attraktive Zusatznutzen.
Der wichtigste Punkt: Der Versicherungsschutz muss alle versicherungsrelevanten Elemente der Apotheken-Betriebsordnung – der Bibel jedes Apothekeninhabers und die Existenzgrundlage jeder Apotheke – rechtsverbindlich einschließen. Eine kompakte Übersicht finden Sie hier.
Der Haupt-Schaden: in Apotheken eindeutig Beschaffungskriminalität, also Einbruch-Diebstahl. Doch normale Alarmanlagen nützen nichts, denn Apotheken sind wegen ihrer Automatiktüren oder durch die Schleuse sehr einfach zu knacken. Und die heißbegehrten Betäubungsmittel müssen zwingend an bestimmten Orten liegen, weshalb die nächtliche Gäste nicht lange suchen müssen.
Will heißen: Jeder Wachdienst kommt garantiert zu spät. Deshalb sollten Apotheken-Betreuer immer Alarmsicherungen mit Live-Eingreifmöglichkeiten empfehlen. Am besten dann auch mit Versicherern, die dafür einen Sonder-Rabatt gewähren.
Das häufigste finanzielle Risiko in Apotheken ist das Kühlgut. Apotheker tauschen ihr Auto nach 100.000 gefahrenen Kilometern, weil dann was kommen könnte. Aber sie neigen dazu, ihre Kühlschränke zu betreiben, bis der Schrott sie scheidet. Und jeder Medikamentenkühlschrank, der in Apotheken seinen Geist aushaucht, hinterlässt 20.000 bis 60.000 Euro Schaden plus der Kosten für die Sondermüll-Entsorgung. Verderb durch Alterstod ist jedoch ein kaum versicherbares Risiko, es sei denn die Kühlschränke erfüllen die DIN-Norm 58345. Darum mein Tipp: In Apotheken immer den Kühlschank checken, sonst droht Ungemach beim nächsten Schadenfall.
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