- Von Juliana Demski
- 13.02.2017 um 10:44
Beim Thema IDD-Umsetzung spalten sich die Gemüter – die einen sind positiv gestimmt, die anderen eher weniger. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat beide Gefühlsregungen beizusteuern. Positiv wertet er vor allem die Festschreibung des Provisionsabgabeverbots. Die Anforderungen an den Versicherungsvertrieb in der digitalen Welt aber würden noch auf der Strecke bleiben, heißt es in einer Stellungnahme des Verbands. Er fordert, dass folgende Aspekte im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden:
Digitalisierung im Versicherungsvertrieb gestalten, nicht blockieren
Die Kundenerwartungen verändern sich mit der zunehmenden Digitalisierung – umso wichtiger also, dass der Versicherungsmarkt sich anpasst. Der Gesetzesentwurf wird dem laut GDV aber nicht gerecht. Weder Versicherer noch Vermittler sollten einen Kunden beraten müssen, der sich bewusst für den Weg des Fernabsatzes entschieden hat, heißt es in der Stellungnahme des Branchenverbands. Es müsse ermöglicht werden, dass ein Kunde medienbruchfrei auf eine Beratung verzichten kann.
Rechtssicherheit beibehalten
Erst der Versicherungsmakler oder -berater und dann noch der Versicherer in einem zweiten Anlauf? Doppelte Beratung sei „weder notwendig noch praktisch durchführbar“, so der GDV. Auch während der Vertragslaufzeit solle stets der Makler oder Berater der einzige Ansprechpartner sein.
Vermittlung von Nettotarifen nicht einschränken
„Die Vergütungsvorgaben dürfen nicht dazu führen, dass die Vermittlung provisionsfreier Tarife (Nettopolicen) durch Vermittler ausgeschlossen wird“, heißt es in der GDV-Stellungnahme. „Dies würde auch einer stärkeren Verbreitung derartiger Policen entgegenstehen.“ Zur dauerhaft klaren Trennung von provisionsbasierter Versicherungsvermittlung und Versicherungsberatung gegen Honorar dürften Übergangsregelungen deshalb nur befristet gelten, so der Branchenverband.
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