Generationenberater Axel Wagener von Framtid Finanz- und Versicherungsmakler. © Framtid
  • Von Redaktion
  • 22.09.2016 um 09:43
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lesedauer Lesedauer: ca. 03:35 Min

Wie berät eigentlich ein Generationenberater? Wie umgeht er am schlauesten das Minenfeld unerlaubte Rechtsberatung? Und was sagen die Kunden zu den anfallenden Gebühren? Wir sprachen darüber mit Axel Wagener, Generationenberater (IHK) von Framtid Finanz- und Versicherungsmakler in Hamburg.

Wie läuft eine Beratung ab?

Generationenberatung ist nicht statisch, jedes Gespräch ist anders. Framtid hat nicht das eine konfektionierte Produkt für alle Kunden. Wir müssen aus der Bedürfnislage des Kunden heraus ableiten, zum einen: Wie ist der Stand der Dinge, welche Versorgung besteht? Und zum anderen: Wo ist es möglich und sinnvoll, die bestehenden versicherungstechnischen Lösungen nach Wunsch und Bedarf des Kunden zu ergänzen. Das entscheiden nicht wir als Berater, wir zeigen lediglich die Möglichkeiten. Und weisen darauf hin, dass die Lösung rechtlich
abgesichert sein sollte.

Als Makler dürfen Sie keine Rechtsberatung leisten. Wie läuft das in der Praxis?

Wir helfen dem Kunden bei der Umsetzung, aber wir beraten ihn nicht direkt dazu. Wir sagen ihm, wo man welche Dienstleistungen bekommt, stellen Formulare zur Verfügung und arbeiten seit langer Zeit mit einem Netzwerk an Standesberufen zusammen – Anwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Wir empfehlen zum Beispiel Jura Direkt. Dieser Dienstleister ist stets auf dem neuesten rechtlichen Stand und verfügt über ein transparentes Kostenmodell. Das bezieht sich nicht nur auf Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, es können auch Unternehmervollmachten hinterlegt werden.

Welche Vorteile hat so ein Internet-Dienstleister für den Kunden?

Ein professioneller Aktualisierungsservice und die jederzeitige Erreichbarkeit. Sie bekommen nicht nur ein Kärtchen, auf dem steht, wo etwas hinterlegt ist. Sondern Sie können jederzeit online auf den digitalen Ordner zugreifen und Dinge selbst abändern. Zum Beispiel in der Patientenverfügung, falls Sie sich entschließen, doch Organspender sein zu wollen. Und Sie müssen nicht jedes Mal zum Anwalt oder Notar, wenn sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen etwas ändert und dort für ein Update 200 oder 400 Euro bezahlen. Änderungen sind im Aktualisierungsservice enthalten. Und: Im Ernstfall kann Ämtern oder Krankenhäuser online Zugang zu den Vollmachten gewährt werden.

Wo helfen solche Rechtsdienstleister noch?

Immer wenn es Schwierigkeiten gibt. In Hamburg etwa akzeptiert ein großes Bankinstitut nur seine eigenen Vollmachten. Dafür gibt es rechtlich eigentlich keine Grundlage. Eine rechtssichere anwaltlich geprüfte Vorsorge-Vollmacht für die gesamten Bank- und Rechtsgeschäfte müsste dieses Bankinstitut eigentlich anerkennen. Ein Rechtsdienstleister kann in so einer Situation helfen und bietet dann gegebenenfalls auch anwaltliche Unterstützung. Oder man ist im Ausland auf Reisen und bei den Verwandten tritt ein Notfall ein, dann kann man die 24-Stunden-Hotline nutzen.

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