Norman Wirth ist geschäftsführender Vorstand des Bundesverband Finanzdienstleistung AfW. © AfW
  • Von Lorenz Klein
  • 23.06.2020 um 09:01
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Angesichts des Bilanz-Skandals um den Zahlungsdienstleisters Wirecard hat der Vermittlerverband AfW gefordert, dass die Finanzaufsicht Bafin nicht per Gesetz dazu befugt werden dürfe, künftig auch Finanzanlagenvermittler zu überwachen. „In Anbetracht des Wirecard-Skandals erscheint es unmöglich, der Bafin zusätzliche Aufgaben zu übertragen“, warnte AfW-Vorstand Norman Wirth vor einer Überforderung der Behörde.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat seinen Widerstand gegen die geplante Aufsicht von 34f-Vermittlern durch die Finanzaufsicht Bafin intensiviert. Der Vermittlerverband forderte am Montag, das Gesetzesvorhaben gänzlich zu kippen und bekräftigte dies mit dem Verweis auf die finanziellen Ungereimtheiten beim Zahlungsdienstleister Wirecard, die von der Bafin nicht aufgedeckt wurden.  

„In Anbetracht des Wirecard-Skandals und der damit mehr und mehr öffentlich werdenden Versäumnisse auch der Bafin – ein Supergau! – erscheint es unmöglich, der Bafin zusätzliche Aufgaben zu übertragen“, wird Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, in einer Mitteilung zitiert. Das geplante Gesetz sei „so wertlos wie aktuell die Wirecard-Aktie“.

Bafin-Chef Felix Hufeld hatte sich am Montag selbstkritisch zum Umgang seines Hauses mit Wirecard geäußert. Er sprach von einem „kompletten Desaster“ und dass es eine „Schande“ sei, „dass so etwas passiert ist“. Die Bafin sei „nicht effektiv genug gewesen“, um die Vorgänge bei Wirecard zu verhindern. Wichtig sei nun rasche Aufklärung, so Hufeld.

Der Wirecard-Skandal fällt zeitlich unmittelbar mit der Entscheidung darüber zusammen, ob, und wenn wie, die Bafin die Aufsicht über die circa 37.000 unabhängigen Finanzanlagenvermittler von den Industrie- und Handelskammern sowie den örtlichen Gewerbeämtern übernehmen soll – was Vermittlerverbände vehement ablehnen.

Das entsprechende Gesetz liegt im Bundestag, doch die zweite und dritte Lesung des Gesetzes konnte am vergangenen Freitag nicht wie geplant stattfinden (wir berichteten). Die Abstimmung sei verschoben worden, „da sich die Koalitionspartner nicht über wesentliche Punkte einigen konnten“, fasst der AfW den Dissens in der Bundesregierung aus seiner Sicht zusammen.

Demnach würde die CDU/CSU-Fraktion dem Gesetz aktuell unter nicht zustimmen, da laut AfW „keine qualitative Verbesserung der Aufsicht zu erwarten wäre, es eine Verschlechterung des Verbraucherschutzes wäre, keine nachvollziehbare Kostenplanung vorliegt und es zu einer nicht gewollten Marktbereinigung käme“. Zudem habe es „massiven Widerstand“ von der FDP gegeben, ergänzte der AfW.

Was soll mit den 40 „erfahrenen Aufsehern“ geschehen?

AfW-Vorstand Wirth, der an der Sachverständigenanhörung des Finanzausschusses zum Gesetzesvorhaben am 27. Mai 2020 teilgenommen hatte, berichtete weiter, dass die Exekutivdirektorin für Wertpapieraufsicht/Asset Management und Vizepräsidentin der Bafin, Elisabeth Roegele, dort erklärt habe, dass bereits circa 40 Mitarbeiter aus dem Mitarbeiterstamm als „erfahrene Aufseher“ identifiziert worden seien, um die geplante Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler zu übernehmen.

Der Vermittlerverband regt nun „dringend“ an, „diese 40 erfahrenen Aufseher dort zu belassen, wo sie aktuell sind beziehungsweise ihnen sinnvolle Aufgaben zuzuweisen. Ganz offensichtlich besteht bei den schon bestehenden Aufsichtsaufgaben dringender Handlungsbedarf“, resümiert der Verband im Hinblick auf das Geschehen um Wirecard.

SPD-Finanzminister Olaf Scholz, das Finanzministerium und die Bafin sollten darüber hinaus „eher bereits bestehende Strukturen und Arbeitsweisen der Bafin hinterfragen und aufarbeiten, anstatt für viele Millionen Euro und mit viel Personal dort neue, völlig unnötige Strukturen für die 34f-Vermittler zu schaffen“, so der Appell des AfW.

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Lorenz Klein

Lorenz Klein gehörte dem Pfefferminzia-Team seit 2016 an, seit 2019 war er stellvertretender Chefredakteur bei Pfefferminzia. Im Oktober 2023 hat Klein das Unternehmen verlassen, um sich neuen Aufgaben in der Versicherungsbranche zu widmen.

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