Beratungsszene: Vermittlerinnen und Vermittler sollten regelmäßig ihre VSH überprüfen. © Drazen Zigic/Freepik.com
  • Von Oliver Lepold
  • 27.02.2023 um 11:09
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lesedauer Lesedauer: ca. 04:45 Min

Vermittelnde müssen sich gegen mögliche Fehler versichern. Und ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung stets aktuell halten, sonst kann es schnell sehr teuer werden.

Sturmtief Barbara und ein schnell heranziehendes Hoch namens Yörn waren schuld. Die schwere Sturmflut in der Nacht auf den 27. Dezember 2016 ließ den Elbpegel in Hamburg mehr als zweieinhalb Meter über den Stand eines mittleren Hochwassers steigen. Da Fluttore versehentlich offen blieben, entstand ein Überschwemmungsschaden von mindestens 3 Millionen Euro.

Der verantwortliche Wach- und Kontrolldienst wollte den Schaden von seiner Betriebshaftpflichtversicherung erstattet erhalten. Doch in der von einem Makler vermittelten Police waren Haftpflichtansprüche, die durch Umwelteinwirkungen wie Gewässer entstehen, nicht abgedeckt. Folglich scheiterte die Deckungsklage gegen den Versicherer. Nun geriet der Makler in den Fokus und wurde 2021 vor dem Landgericht Hamburg wegen Pflichtverletzung zu Schadenersatz verurteilt, denn ihm war das Risiko bekannt (Aktenzeichen 413 HKO 27/20).

Der spektakuläre Schadenfall wirft ein Schlaglicht auf eine Versicherung, die jeder Vermittelnde in Deutschland besitzen muss. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) ist seit Mai 2007 für Versicherungsvermittler und seit Januar 2013 für Finanzanlagenvermittler gesetzlich vorgeschrieben. Sie greift ein, wenn durch ein Versehen, ein Versäumnis oder einen Fehler bei Beratung und Vermittlung Mandanten finanzielle Nachteile entstehen und diese folglich Schadenersatzansprüche stellen.

Eine Statistik über die auftretenden VSH-Schäden ist in der Branche nicht bekannt, üblicherweise gehen Experten von Durchschnittsschäden zwischen 10.000 und 20.000 Euro und recht guten Schadenquoten aus. Aber: Ausreißer mit Schäden mit sehr hohen Entschädigungssummen wie im Hamburger Fluttor-Fall kommen immer wieder mal vor.

Zu niedrige Absicherungssummen?

Ursprünglich war eine Mindestversicherungssumme in Höhe von einer Million Euro vorgegeben. Mittlerweile muss eine VSH eine Mindestdeckungssumme von 1.300.380 Euro je Versicherungsfall und 1.924.560 Euro für alle Schäden innerhalb eines Jahres aufweisen. Standardmäßig werden Deckungssummen angeboten in Höhe von 1,5 Millionen Euro pro Fall mit zweifacher Maximierung, also maximal 3 Millionen Euro Abdeckung im Jahr.

Zu wenig, wie die Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen (SDV) schon vor dem Fluttor-Urteil warnte. „Selbst bei kleinen Firmenkunden können sehr große Schäden entstehen. Wenn diese dann mit Forderungen an den Makler herantreten, darf dessen VSH-Versicherungssumme nicht zu niedrig sein. Da hat man wirklich am falschen Ende gespart“, sagt Christian Sünderwald, geschäftsführender Vorstand des SDV. Die Schutzvereinigung bietet daher versicherten Mitgliedern eine zusätzliche Exzedenten-Deckung von bis zu 20 Millionen Euro an.

Denn schließlich können auch mehrere große Schadenereignisse innerhalb der Versichertengemeinschaft eines Maklers eintreten. Und das nicht nur, wenn es um gewerbliche oder industrielle Versicherungsrisiken geht. Das Vergessen einer Fahrerschutzdeckung in der KFZ-Versicherung – dort beträgt die Standarddeckung 15 Millionen Euro – oder die Elementardeckung in der Wohngebäudeversicherung wären typische Beispiele aus dem Privatkundenbereich.

Beratungsfehler und Unterlassungen

Klar ist: Schäden in der Sparte VSH gehen entweder auf Beratungsfehler oder auf Unterlassungen des Vermittelnden zurück. „Ein Beratungsfehler in der BU-Versicherung kann gravierender sein als die unterlassene Weiterleitung eines Privathaftpflicht-Antrags. Ein nicht weitergeleiteter Antrag zur Hausratversicherung wiederum gravierender als ein Fehler bei einer Krankenzusatzversicherung“, erklärt Christian Henseler, Geschäftsführer von CGPA Europe Underwriting, die VSH-Policen anbietet. Laut Henseler kommen Unterlassungen derzeit häufiger vor. Dazu gehört etwa, dass Angebotsannahmen untergehen, Anträge nicht beim Risikoträger ankommen oder dass Anschlussverträge versäumt werden.

Das Angebot für VSH-Versicherungen ist in Deutschland im EU-Vergleich recht groß. Anbieter sind neben Versicherern auch sogenannte VSH-Makler, Verbände oder Pools. „Insgesamt kommen wir auf rund 40 bis 50 Anbieter, die allesamt auf rund ein Dutzend Risikoträger zurückgreifen“, so Henseler. Eine Police zu finden und abzuschließen sei daher nicht schwierig. Aber welche ist die passende?

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Oliver Lepold

Oliver Lepold ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur und freier Journalist für Themen rund um Finanzberatung und Vermögensverwaltung. Er schreibt regelmäßig für Pfefferminzia und andere Versicherungs- und Kapitalanlage-Medien.

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