- Von Juliana Demski
- 14.06.2019 um 16:13
Was ist geschehen?
Ein Anlageberater schlägt vor einigen Jahren seinen Kunden ein Modell vor, das dabei helfen soll, Steuern zu hinterziehen. Als Mitarbeiter einer Vermögensverwalter-Sozietät mit Sitz in Luxemburg vermittelt er fünf Kunden sogenannte Offshore-Gesellschaften, damit sie Kapital unbemerkt einsacken können. Das Vertrauen einer Kundin nutzt er besonders aus und bringt sie um 380.000 Euro. Insgesamt soll er einen Steuerschaden in Höhe von fast einer Million Euro zu verantworten haben.
Faktor „Mensch“ bleibt in der Anlageberatung wichtig
BVK hält eine telefonische Aufzeichnungspflicht für praxisfern
„Es geht darum, Fehler zu vermeiden und kreativen Spielraum zu schaffen“
Es stellt sich heraus: Der Anlageberater ist Teil eines Komplexes, der 2016 durch die „Panama Papers“ ans Licht kommt. Im vergangenen Jahr kauft die Regierung Nordrhein-Westfalens das Medium und der Berater fliegt auf. Auch die Frau, deren Vertrauen er ausgenutzt hat, zeigt ihn an.
Das Urteil
Die Richter des Landgerichts Köln verurteilen den Mann zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Seine „Beihilfeleistung“ bei der Verschleierung der Steuerhinterziehung habe zentrales Gewicht gehabt, so das Urteil. Das ließe sich auch nicht mit einem „gruppendynamischen Zwang“ kleinreden. Da er sich aber selbst gestellt sowie ein reuevolles Geständnis abgegeben habe, sei die Chance groß, dass er die Freiheitsstrafe im offenen Vollzug verbüßen kann, so die Richter.
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