- Von Karen Schmidt
- 22.02.2022 um 11:29
Welcher Fall lag dem Urteil zugrunde?
Das Vergleichsportal Verivox hatte in einem Online-Vergleich von Privathaftpflichtversicherungen nur Tarife von Versicherern zum Abschluss angeboten, mit denen der Online-Makler eine Provisionsvereinbarung eingegangen war. Dadurch waren in dem Vergleich nur 54 Prozent der am Markt vertretenen Angebote abgedeckt. Das ist zu wenig, urteilten die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe am 22. September 2021 (Aktenzeichen: 6 U 82/20, Sie können hier einen ausführlichen Bericht zum „Verivox-Urteil“ lesen).
Versicherungsmakler seien dazu verpflichtet, ihrer Empfehlung eine hinreichende Zahl von Versicherern und auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen zugrunde zu legen. Wichen sie von diesem Grundsatz ab, müssten sie auf die eingeschränkte Auswahl hinweisen und zusätzlich mitteilen, auf welcher Markt- und Informationsgrundlage sie ihre Leistung erbringen.
Verivox muss auf eingeschränkte Marktauswahl hinweisen
Verivox muss bei Haftpflicht-Vergleich nachbessern
Finanztip muss kommerzielle Links als Werbung kennzeichnen
Wie sollten sich Maklerinnen und Makler nun verhalten?
Um Maklerinnen und Maklern eine praxisorientierte Hilfestellung zu geben, haben Experten von Verbünden, Maklerpools, Vergleichsunternehmen, Software-Häusern und Online-Vermittlern unter der Moderation der Verbände Votum und AfW nun Empfehlungen zur Umsetzung der Hinweispflichten erarbeitet.
„Die Entscheidung des OLG Karlsruhe betrifft alle Makler – online wie offline! Auch wenn es genauso unangemessen wie realitätsfern ist, dass Makler auch Angebote von Versicherern berücksichtigen müssen, die sie selbst nicht vermitteln können, muss sich die Branche den Konsequenzen des Urteils stellen“, sagt Votum-Vorstand Martin Klein. Die erarbeiteten Empfehlungen böten Maklern ein „fundiertes Gerüst“ für den Umgang mit dieser Herausforderung.
Es gebe eine Vielzahl von Kritikpunkten an dem vorliegenden Urteil, die auch schon zur Genüge diskutiert worden seien, meint Norman Wirth, geschäftsführende Vorstand des AfW. „Bis nicht der Bundesgerichtshof sich mit einer ähnlichen Konstellation irgendwann befassen kann, müssen wir mit den Unsicherheiten aus diesem Urteil leben und bieten mit den FAQs nun eine gewisse Orientierung. Dies auch in dem Bewusstsein, keine ganz optimale Lösung präsentieren zu können.“
Die Empfehlungen können Sie über die Votum-Website oder beim AfW herunterladen.
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