- Von Andreas Harms
- 01.12.2023 um 12:22
Zum Jahresende läuft die Übergangsfrist ab. Bis dahin müssen sich alle nach dem Geldwäschegesetz (GWG) Verpflichteten im Online-Meldeportal „goAML“ registriert haben. Das sind unter anderem Immobilienmakler, Versicherungsvermittler, wenn sie Versicherungsanlageprodukte abschließen, und Finanzunternehmen. Also sind auch regelmäßig Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater mit Lizenz nach Paragraf 34f beziehungsweise 34h der Gewerbeordnung betroffen.
Wer sich im neuen Jahr nicht auf dem neuen Portal angemeldet hat, verstößt gegen das Geldwäschegesetz. Dabei ist es egal, ob diejenigen irgendwann auch mal wirklich eine GWG-Verdachtsmeldung abgeben oder abgegeben haben.
Um etwaige Unklarheiten auszuräumen und bei dem offenbar nicht ganz einfachen Anmeldeprozess zu helfen, hat der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ein Informationsportal eingerichtet. Dort finden Betroffene Informationen, einen Fragen-Antwort-Katalog und weitere Hilfe per Chatbot. Und hier ist er.
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