- Von Redaktion
- 14.01.2015 um 17:00
2. Service und Dienstleistungspauschalen
Hier geht es um die Vergütung von Mehrwerten, wobei man sich eben die Mühe machen muss, einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag zu erstellen und mit dem Kunden zu vereinbaren. Hier beginnt die Thematik der zusätzlichen Vergütung, die man aber eben sehr genau konstruieren und auch dem Kunden vermitteln muss.
Dabei sollte der Versicherungsvermittler sehr genau aufpassen, dass er nicht den Bereich der Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG erfüllt, weil er dazu als Versicherungsvermittler nur in der Annextätigkeit beim Verbraucher berechtigt ist.
Mehrleistungen könnten zum Beispiel sein, dass ich den Kunden auch bei ihm zu Hause besuche, dass er Zugang zu einem Online-Portal erhält, dass ich seine Versicherungspost empfange, sortiere, abhefte und aufbereite oder dass ich außerhalb meiner Geschäftszeiten für ihn erreichbar bin.
Ob ich für die Verwaltung und Betreuung von Fremdverträgen ein Betreuungsentgelt nehmen kann, das sehe ich allerdings kritisch. Wenn es aber um das einscannen und die Übernahme von Büroserviceleistungen geht (empfangen, sortieren, abheften und aufbereiten), dann ist das möglich.
Konsequenz
Alle diese Leistungen unterliegen dann auch der Umsatzsteuer und hier sollte sehr genau mit dem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer und dem Finanzamt auf dem Wege schriftlicher Vereinbarungen im Vorfeld Klarheit erzeugt werden. Alternativ mache ich das über ein zweites Unternehmen und beschäftige mich dann sehr genau mit Datenschutz im Sinne des BDSG. Wie man es macht, ist letztendlich egal, ist aber der Person des Inhabers geschuldet.
Kreative Phlegmatiker sollten das lieber trennen. Auch wenn ich mit Postvollmacht alle Versicherungspost des Kunden in Empfang nehme, einscanne, loche und abhefte, sollte ich ein zweites Unternehmen haben, weil ich sonst als Versicherungsmakler in eine Haftungsfalle stolpern könnte. Denn alles was ich zur Kenntnis bekomme, muss ich auch in Handlungen umsetzen.
Risiko der umsatzsteuerlichen Infektion
Das Risiko, alles in einem Unternehmen zu machen, ist die umsatzsteuerliche Infektion. Das bedeutet, dass wenn ich in der Buchhaltung steuerlich nicht sauber abgrenze und unterteile, alle Umsätze des infizierten Kunden mit Umsatzsteuer belastet werden könnten. Da würde dann in den Versicherungsvermittlern richtig Freude aufkommen, wenn sie auf die erhaltenen Vermittlungsentgelte einer oder mehrerer Kundenbeziehungen plötzlich Umsatzsteuer abführen müssen.
Empfehlung
Zurzeit geistern viele im Markt herum, die Lösungen versprechen und alle nicht die Interessen des Versicherungsvermittlers im Auge haben, sondern oft nur ihre eigenen.
Insbesondere, wenn Begriffe unsauber verwendet werden, oder so getan wird, als wenn all die genannten rechtlichen Vorschriften nicht anzuwenden wären, dann sollten Sie einen großen Bogen um die Protagonisten machen. Leider glauben viele, dass das alles ganz anders ist und ein Versicherungsvermittler ein natürliches Recht auf Bezahlung in jedem Fall hat. Der Versicherungsvermittler schuldet die Vermittlung und hat die Beratung in der Hoffnung eines Erfolges zu erbringen.
Einige Kollegen haben sich aber wirklich Gedanken gemacht und teilweise sehr gute Konzepte und nützliche Unterstützung entwickelt.
1. myDiverso GmbH, Ralf Kohl, ist mit seinem Modell sicher eine Möglichkeit, Services und Mehrwerte gegen Entgelt zu erbringen.
2. Hoveso, Thomas Böhlein, hat ein sehr schönes System, auch wenn ich seine Meinung zum Thema Umsatzsteuer nicht teile.
Die optimale Lösung für Versicherungsvermittler ist für mich aber der Versicherungsschutzbrief!
3. RWM-Versicherungsschutzbrief (www.versicherungs-schutzbrief.de), denn hier wird aus der Dienstleistung ein kostenpflichtiges Produkt mit einer Provisionseinnahme für den Vermittler. Sicherlich das Konzept, dass sich am schnellsten und einfachsten ohne großen Mehraufwand oder Umbauarbeiten in ein Versicherungsmakler-Unternehmen integrieren lässt, und die Tätigkeiten des Versicherungsberaters klar über Kooperationen auslagert.
Wer welchen Weg gehen will, das muss jeder für sich selbst entscheiden. Ob man das aber für sich alleine im stillen Kämmerlein machen will oder soll, dass mag ich aufgrund der Komplexität der zu berücksichtigen Aspekte nicht wirklich gutheißen. Als Literaturempfehlung spreche ich mich für den Maklerkompass von Jürgen Evers aus.
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