- Von Redaktion
- 20.03.2015 um 13:34
Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) warnt Makler davor, ohne ausreichenden Vermögenschadenhaftpflicht-Schutz (VSH), die Beratung gegen Honorar und Provision parallel anzubieten. Vom VSAV heißt es dazu: „Die VSH-Konditionen für Honorarberater sind meistens anders formuliert als für Provisionsvermittler. Dies kann im Streitfall zu unterschiedlichen Auslegungen führen. Durch die Ausweitung ergeben sich zudem in der Regel Arbeitsfelder, die bisher nicht in der VSH abgedeckt waren.“
Die VSAV empfiehlt deshalb: Makler sollten ihren Versicherungsschutz und die Deckungshöhe entsprechend ihrer Zielgruppe und ihres Leistungsangebots überprüfen und anpassen. Dies könne innerhalb von 48 Stunden durch eine sogenannte On-Top-Schutz-Deckung erfolgen.
Haftungsrisiken können zudem durch Online-Dienstleistungen wie onlinebasierte Kundenordner, Onlinewerbung und Datenschutzprobleme entstehen. Von Vorteil sei es deshalb, wenn die VSH-Police in einen Rahmenvertrag eingebunden ist.
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